Online Spracherkennung Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-16-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Online Spracherkennung
Bereitstellung einer Systemlösung aus der Cloud und Lieferung von komfortablen Diktiermikrofonen sowie begleitenden Dienstleistungen und Services
Landkreis Stade, IT, Am Sande 2, 21682 Stade
Dieses Vergabeverfahren umfasst die Bereitstellung einer Systemlösung aus der Cloud und der Lieferung von komfortablen Diktiermikrofonen sowie begleitenden Dienstleistungen und Services.
Der Projektumfang liegt bei ca. 120 Lizenzen zur Auftragserteilung und wird vermutlich um jährlich ca. 50 weitere Lizenzen steigen. Die maximale Anzahl genutzter Lizenzen liegt bei 400.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Teilnahmewettbewerb:
Projektmanagement (15%)
Qualitätsmanagement (5%)
Servicemanagement (10%)
Zertifizierung / Herstellerstatus (10%)
Referenzen (60%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Darstellung der persönlichen Lage des Bieters / allgemeine Angaben:
- Name des Bewerbers, Ansprechpartner, Kontaktdaten
- Gründungsjahr der Gesellschaft und Sitz der Gesellschaft
- gültiger Handelsregisterauszug
- Hauptgesellschafter (mehr als 25% der Anteile der Stimmrechte)
- Angabe zu Subunternehmern
2) Eigenerklärung über schwere Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformular. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
3) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
2) Aktuelle positive Bankerklärung bezüglich Bonität (nicht älter als 6 Monate)
3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Teilumsatz in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
4) Angabe der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und davon Anzahl Lösungsspezialisten
5) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
6) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformular. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
1) Zur Berufshaftpflichtversicherung:
Die Versicherung muss Personenschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro abdecken und sonstige Schäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
2) zur Bankerklärung:
Die Bankerklärung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Vorlage von Informationen über das im Unternehmen angewendete Projektmanagement (Konzept)
2) Vorlage von Informationen über das im Unternehmen angewendete Qualitätsmanagement (Konzept)
3) Vorlage von Informationen über das im Unternehmen angewendete Servicemanagement (Konzept)
4) Angabe von Mitarbeiterzertifizierungen, die im direkten und indirekten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen stehen
- Angaben von vorhandenen Zertifizierungsstufen für Online Spracherkennung
- Angaben zum Status des Bieters beim Hersteller
5) Eigenerklärung zu Referenzen
Angabe und ausführliche Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen des Bewerbers über die Lieferung, Bereitstellung und Implementierung der angefragten Leistungen.
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformular. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
1) zu den Referenzen:
Angabe und ausführliche Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen des Bewerbers über die Lieferung, Bereitstellung und Implementierung der angefragten Leistungen.
Die Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen und vergleichbar nach Art und Umfang sein. Die Referenzen sollten aus dem Bereich einer öffentlichen Verwaltung sein und aktuell durch den Teilnehmer betreut werden. Anzugeben sind der jeweilige Auftraggeber, der wesentliche Leistungsinhalt (stichpunktartig) und der Leistungszeitraum.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.