Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für den Landkreis Peine Referenznummer der Bekanntmachung: 12-02-2022/005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für den Landkreis Peine
Vergabe von Postdienstleistungen des LK Peine
(Abholung, Beförderung, Zustellung) über 48 Monate.
LOS 1 - Postsendungen kreisweit
Das Los 1 beinhaltet die Zustellung der Postsendungen – ausgenommen Pakete und Päckchen, sowie Postzustellungsaufträge - im Gebiet des Landkreises Peine (PLZ 31224 – 31228, 31234, 31249, 31241, 31246, 38268, 38159, 38176).
LOS 2 - PZA kreisweit
Das Los 2 beinhaltet die Zustellung der Postzustellungsaufträge, ausgenommen Postsendungen gem. Los 1 sowie Pakete und Päckchen - im Gebiet des Landkreises Peine (PLZ 31224 – 31228, 31234, 31249, 31241, 31246, 38268, 38159, 38176).
LOS 3 - Pakete und Päckchen - kreisweit/Bundesgebiet/Ausland
Das Los 3 beinhaltet die Zustellung von Paketen und Päckchen im Gebiet des Landkreises Peine, bundesweit und ins Ausland.
LOS 4 - Postsendungen Bundesgebiet/Ausland
Das Los 4 beinhaltet die Zustellung von Postsendungen – ausgenommen Pakete und Päckchen sowie Postzustellungsaufträge in das übrige Bundesgebiet (außer PLZ im Los 1) und ins Ausland
LOS 5 - PZA Bundesgebiet
Das Los 5 beinhaltet die Zustellung von Postzustellungsaufträgen ausgenommen Postsendungen, Pakete und Päckchen in das übrige Bundesgebiet (außer PLZ im Los 2)
LOS 6 - Posttransport/Botendienst
Das Los 6 beinhaltet die Abholung von Sendungen u. ä. von der Post (Postfiliale 672, Marktstraße 24, 31244 Peine) sowie den Transport von Sendungen, Akten, Paketen u. ä. von und zu den unter 1.3 genannten Stellen („Posttransport/Botendienst“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 - Postsendungen kreisweit
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 - PZA kreisweit
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 - Pakete und Päckchen - kreisweit/Bundesgebiet/Ausland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 4 - Postsendungen Bundesgebiet/Ausland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 5 - PZA Bundesgebiet
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 6 - Posttransport/Botendienst
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Folglich ist hier die Überarbeitung der Bekanntmachung erforderlich. Zudem werden die Vergabeunterlagen aufgrund von Bieterfragen einer Überprüfung unterzogen.
Der Landkreis Peine wird die Leistung zeitnahe erneut ausschreiben und bekannt geben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.