Errichtung und Betrieb der Kita Jahnstraße in Uslar Referenznummer der Bekanntmachung: ex post: 148-2021b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uslar
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37170
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb der Kita Jahnstraße in Uslar
Errichtung einer Kindertagesstätte auf einem zu erwerbenden Grundstück und anschließender Betrieb der Einrichtung.
Stadt Uslar Jahnstraße 37170 Uslar
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt einen Auftragnehmer für den Betrieb der neuen Kindertagesstätte. Gleichzeitig ist auch die Errichtung des Kitagebäudes zu vergeben, wobei Gebäude und Betrieb "aus einer Hand" kommen sollen. Der Betreiber soll das Kitagebäude selbst errichten und es über die vorgesehene Vertragsdauer des Betriebsvertrags für den Betrieb der Einrichtung nutzen. Die Ausschreibung umfasst mithin den Bau einer fünfgruppigen Einrichtung, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte.
Die Einrichtung soll 2 Krippengruppen (je 15 Plätze), 1 Regel-Kindergartengruppe und zwei integrative Gruppen umfassen. In den integrativen Gruppen können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden. Die Regelgruppe besteht aus max. 25 Plätzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb der Kita Jahnstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6947
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.