Unterstützung bei der Durchführung der fachlichen Qualitätssicherung im Bereich Standortauswahl
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Durchführung der fachlichen Qualitätssicherung im Bereich Standortauswahl
Das Ziel der Ausschreibung ist die Unterstützung bei der Durchführung der fachlichen Qualitätssicherung der durch den Bereich Standortauswahl der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Standortauswahlverfahren erarbeiteten Unterlagen. Hierbei kann es sich zum einen um die fachliche Qualitätsprüfung (Quality Check) von final erstellten Unterlagen handeln oder von Arbeitsständen, die begleitend zu ihrer Erstellung qualitätsgesichert werden. Als Ergebnis der Qualitätsprüfung steht ein Feedback, das z. B. in Form von Kommentierungen, von Unterlagen‑Prüfungen oder von Diskussionen erfolgen kann. Jeder Quality Check wird anhand genau definierter Prüfkriterien durchgeführt, die zu Beginn jedes Quality Checks zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) abgestimmt werden. Quality Checks sollen durch personell definierte „Review‑Panel“ erfolgen, über deren Besetzung der AG mitentscheidet. Zum anderen kann es sich um Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen oder bei der Konzepterstellung handeln.
Es soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.
Der AG hat zudem die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Rahmenvertrag über 24 Monate mit der Option der Aufstockung des Zeitaufwandes um bis zu 250 Personentage geschlossen werden.
Der AG hat zudem die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Im Falle der Verlängerung der Laufzeit wird für jedes Jahr ein Preiszuschlag von 2 % bei den Personalverrechnungssätzen vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ausfüllen und Un-terzeichnen des Formulars 124_LD Eigenerklärung Bieter
• Mindestens zehn Jahre Firmenerfahrungen in der fachlichen Qualitätssicherung von Arbei-ten und Unterlagen mit Bezug zu Endlagerprojekten und in der fachlichen Qualitätssiche-rung von Arbeiten und Interpretationen geowissenschaftlicher Daten des Untergrundes (Bohrungen, Bohrlochgeophysik, Seismik, Gravimetrie, Magnetik etc.).
Der Bieter hat in dieser Unterlage seine Qualifikation und Erfahrungen durch das Vorlegen von mindestens einer und höchstens drei Referenzen zu belegen. Referenzen sind Nach-weise zu durchgeführten Projekten (Angaben: Auftraggeber, Titel, Laufzeit, Inhalt als Abstract). Die inhaltliche Beschreibung der Referenzen wird als Anlage zu dieser Unterlage dargestellt.
Hinweis: Die Firmenreferenzen können, müssen aber nicht, alle genannten Anforderungen (siehe Hauptunterlage Leistungsbeschreibung für die Vergabe „Unterstützung bei der Durch-führung der fachlichen Qualitätssicherung im Bereich Standortauswahl“) vereinen. Zum Nachweis können auch mehrere Referenzen angegeben werden.
• Ein Bearbeitungskonzept
o Darstellung der zur Aufgabendurchführung angewandten Prozesse und Vorgaben
o Ggf. eine Auflistung der Aufgabenschwerpunkte, die nicht in die Expertise des Auf-tragnehmers (AN) fallen oder nicht von ihm bearbeitet werden können und die an ei-nen Unterauftragnehmer (UAN) vergeben werden
• Ein nachvollziehbar gegliedertes Personalkonzept
• Zum Nachweis der personellen Eignung eine Liste des geplanten Schlüsselpersonals mit zugehörigen Leistungsschwerpunkten und Qualifikationsangaben sowie Benennung des Projektleiters und eines Stellvertreters (namentliche Nennung, Referenzen durch Angabe vergleichbarer Projekte, Ausbildungs- oder relevante Fortbildungsnachweise)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt