Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-68/3-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte soll er den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachterlich darstellen und begründen. Entsprechend § 10 Abs. 2 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen und gemäß § 10 Abs. 4 BNatSchG sind diese Pläne alle zehn Jahre fortzuschreiben.
Der derzeit gültige LRP der Stadt Osnabrück stammt aus dem Jahr 1992. Ergänzend zum LRP hat die Stadt Osnabrück den Landschaftsplanerischen Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) erarbeitet. Auch dieser Plan ist nun-mehr annähernd 20 Jahre alt.
Insofern liefern die für das Stadtgebiet Osnabrück aufgestellten Planwerke nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Die Stadt Osnabrück hat sich daher entschieden, den LRP neu aufzustellen bzw. von Grund auf fortzuschreiben. Im Ergebnis soll der LRP nicht nur als neue Handlungsstrategie und Grundlage dienen, sondern auch die Planungskonzepte der Stadt zusammenzuführen.
Im Rahmen der Neuaufstellung müssen nicht nur die aktuellen Anforderungen der Naturschutzgesetzgebung berücksichtigt sein. Grundlage der Bearbeitung sind zudem die für Niedersachsen geltenden Methodenstandards der Landschaftsrahmenplanung. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der räumlichen Situation der Stadt Osnabrück und den bestehenden Nutzungsstrukturen. Als kreisfreie Stadt mit einem wachstumsbedingt hohen Siedlungsanteil und einem vergleichsweise kleinen Umland sind besondere Anforderungen an die Landschaftsplanung im urbanen und suburbanen Raum zu stellen. Für den Innen- und Außenbereich im Stadtgebiet wird derselbe Bearbeitungsmaßstab angesetzt. Dieser liegt jedoch, abweichend zu LRP in Trägerschaft von Landkreisen, nicht bei 1:50.000 sondern 1:10.000. Die größere Tiefenschärfe ermöglicht es, Inhalte abzubilden, die vor allem im städtischen Kontext von hoher Bedeutung sind. Die besonderen Anforderungen im Innenbereich können es erforderlich machen, von den für Niedersachsen geltenden Methodenstandards abzuweichen, welche im Wesentlichen auf die freie Landschaft ausgerichtet sind. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.
Der LRP beschränkt sich zwar grundsätzlich auf die Kernthemen von Naturschutz und Landschaftspflege, er muss jedoch den unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im Innenbereich und der freien Landschaft gerecht werden. Seitens des Auftraggebers werden kreative Ansätze und Ideen zur Erarbeitung naturschutzfachlich begründeter Ziele und Maßnahmen auch für den Innenbereich erwartet. Um diese Zielaussagen räumlich zu konkretisieren, bedarf es auch dort einer begründeten Raumgliederung. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Vorlaufende informelle Planungen wie das Freiflächenentwicklungskonzept (FEK) und das Projekt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt" können dabei als Grundlage für die weitere Bearbeitung genutzt werden. Der Auftraggeber erwartet darüber hinaus, dass aktuelle Diskussionen und Erkenntnisse zur Landschaftsplanung im Innenbereich berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird auf die BfN-Expertenworkshops "Landschaftsplanung im Innenbereich" (2015) und "Landschaftsplanung im suburbanen Raum" (2017) verwiesen sowie auf das in Bearbeitung befindliche Aktionsprogramm Niedersächsische Stadtlandschaften.
Die Flächengröße der Stadt Osnabrück beträgt 11.980 ha.
Stadt Osnabrück Postfach 4460 49034 Osnabrück
- Landschaftsrahmenplan Lph 1-4 gem. § 25 HOAI i. V. m. Anlage 6,
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
1. Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene
2. Kommunikationskonzept
3. Umweltbericht
Referenzen/Erfahrungen des Bewerbers (Unternehmen) seit 2017 = 40 %,
- Referenzen/Erfahrungen der Projektleitung seit 2017 = 30 %,
- Referenzen/Erfahrungen der Hauptbearbeitung Landschaftsrahmenplanung seit 2017 = 30 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem
mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.-
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren (seit 2017), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung" und/oder eigener Angaben zu den Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV): Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV) falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_..._Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_..._Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_..._Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer"
- Angabe wirtschaftlicher Verknüpfungen: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D10_..._WirtschVerknüpfungen".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- WICHTIGER HINWEIS: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Peron (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_..._Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis
maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YWVGDDGCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
.Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.