Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr, Ortswehr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schneverdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr, Ortswehr
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Schneverdingen, Ortswehr Langeloh, bestehend aus Los1: Fahrgestell und Los 2: Aufbau und Beladung
2022-12-29
Stadt Schneverdingen, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10)
2022-12-29
Stadt Schneverdingen, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen
Lieferung, Aufbau und Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2 GWB.