Stadt Wolfenbüttel, Doppelsporthalle Landeshuter Platz - Fachplanung technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 003-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfenbüttel, Doppelsporthalle Landeshuter Platz - Fachplanung technische Gebäudeausrüstung
Stadt Wolfenbüttel, Sanierung Doppelsporthalle Landeshuter Platz - Fachplanung technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Doppelsporthalle Am Landeshuter Platz mit Lehrschwimmbecken und Gymnastikraum ist eine zentrale Sportstätte für Schulen und Vereine der Stadt und des Landkreises Wolfenbüttel. Das Gebäude wurde in den 1960er Jahren errichtet und macht insgesamt einen gebrauchten, aber noch gepflegten Eindruck.
Die Wasseraufbereitungstechnik des Lehrschwimmbeckens wurde zuletzt 2003 in Stand gesetzt. Insgesamt entspricht die Anlagentechnik nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
Für den Bereich des Lehrschwimmbeckens, des Gymnastikraums und der Umkleiden ist eine Erneuerung der Lüftungstechnik vorgesehen. Baulich ist eine Sanierung des Hallendaches sowie die Erneuerung der Glasfassade an der Ostseite der Halle geplant.
Vorgesehene Maßnahmen:
1. Sanierung des Hallendaches
2. Austausch der Glasflächen einschl. baulicher Anpassungsmaßnahmen (Energetische Sanierungsmaßnahme) Wärmedämmmaßnahmen Außenfassade
3. Bauliche Sanierung des Schwimmbadraumes einschl. Technik
4. Sanierung Schwimmbadwasseraufbereitung
5. Sanierung der RLT-Anlage Schwimmbad
6. Sanierung der RLT-Anlage Gymnastikraum mit Umkleidebereich
7. Einbau einer thermischen Solaranlage zur Schwimmbadwassererwärmung und Trinkwassererwärmung (Duschwasser)
8. Installation einer Photovoltaikanlage
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), in der derzeit gültigen Fassung,
- Tariftreueerklärung zu § 4 NTVergG,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. € für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. € für sonstige Schäden (gem. Empfehlung RBBau)
- Mindestumsatz von durchschnittlich 250.000,- € in den letzten drei Geschäftsjahren
- Qualifikation eines Fachplaners mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung für Gebäude gem. § 55 HOAI:
o teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur berechtigt und Mitglied einer Ingenieurkammer in Deutschland sind, oder
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur nach §§ 12-14 NIngG (auswärtiger beratender Ingenieur) und Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben, oder
zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie, oder
den Nachweis eines Abschlusses eines technisch-naturwissenschaftlichen Studiums erbringen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung über vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können.
o ferner sind teilnahmeberechtigt juristische Personen, die
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen,
Erreichung von mindestens jeweils zwei Punkten bei den Bewertungskriterien zur fachlichen Eignung und technischen Leistungsfähigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.