Planungsleistungen (LPh 5-9) und örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen für die Oberflächenabdichtung der Bauabschnitte V-VII der Deponie Bassum (Deponieklasse II) in Niedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: AWG_OFA_V-VII
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bassum
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-bassum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen (LPh 5-9) und örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen für die Oberflächenabdichtung der Bauabschnitte V-VII der Deponie Bassum (Deponieklasse II) in Niedersachsen
Die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH ("AWG") ist als 100-prozentiges Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz traditionell mit der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in der Region betraut. Sie ist für die Sammlung und sichere Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und Gewerbe zuständig. Moderne Behandlungsanlagen im Entsorgungszentrum Bassum (südlich von Bremen in Niedersachsen gelegen) sorgen für die Aufgabenerfüllung.
Die AWG beabsichtigt die Flankenbereiche der Deponieabschnitte V-VII der Zentraldeponie in 27211 Bassum mit zusammen rd. 6 ha, welche zwischen 1991 und 2019 als Hausmülldeponie bzw. ab 2005 als DK II-Deponie betrieben wurde, endabzudichten. In diesem Zuge sollen verschiedene vorbereitende Arbeiten erfolgen: Baufeldfreimachung, Modifizierung und Aufhöhung der Randwälle, Herstellung der Endkubatur durch Abfall- und Bodenumlagerung usw. Schließlich soll ein endgültiges Oberflächenabdichtungssystem (OFA, System KDB und Dichtungskontrollsystem) inkl. aller notwendigen Funktionsschichten auf die v.g. Teilbereiche aufgebracht werden. Dabei ist eine Anbindung an den Altbereich (DK II- Dichtung) und an den Bestand erforderlich. Zum Vorhaben gehören u.a. die Anpassung der Gasfassung mit Unterstation, Maßnahmen zur Fassung/Ableitung von Oberflächenwasser und der Umbau bzw. Neubau weiterer erforderlicher Infrastruktureinrichtungen.
Für das Vorhaben wurde ein Genehmigungsantrag bereits erstellt und eingereicht. Die HOAI-Leistungsphasen 1-3 wurden nicht vollumfänglich für eine sich direkt anschließende Bearbeitung der LP5 erbracht. Mit Leistungsbeginn wird die Genehmigung vorliegen.
Die Vergräumungsarbeiten sind bereits bereits beauftragt, befinden sich in der Ausführung und werden voraussichtlich im August 2023 abgeschlossen sein.
Weitere Einzelheiten siehe unter Ziff. II.2.4 dieser EU-Bekanntmachung sowie in den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegebenen Vergabeunterlagen.
Entsorgungszentrum Bassum 27211 Bassum
Der Auftragnehmer (AN) soll folgende Leistungen erbringen:
A) Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5), sowie folgende - ggf. auch im Zuge späterer Leistungsphasen zu erbringender - besonderer Leistungen: objektübergreifender integrierter Bauablaufplanung, Koordination des Gesamtprojekts, Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen, Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, Fortschreibung des Qualitätsmanagement-Plans, Erstellung und Fortschreibung des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplans. Der AN hat die Leistungen der zusätzlich zu beauftragenden Fachbüros (Bodenmechaniker, Statiker, Vermesser usw.) auszuschreiben und in die Bearbeitung einzubeziehen; ebenso gehört zur Leistung die weitere Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. In den vorherigen Planungsphasen nicht erbrachte, aber erforderliche Planungsarbeiten sind zu erbringen.
B) Vorbereitung der Vergabe (HOAI-Leistungsphase 6); es sollen die Vergabeunterlagen vollständig erarbeitet werden.
Auszuschreiben ist für das Vorhaben der Generalunternehmer für die Bauleistungen und die Tätigkeiten der Fremdüberwachung.
C) Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI-Leistungsphase 7). Abwicklung des kompletten Vergabeverfahrens, mit Ausnahme der AG-Aufgaben, auf einer Vergabeplattform. Angebotsauswertung einschl. der Eignungsprüfung, für vorstehende Vergaben, voraussichtlich einschl. der Prüfung von Nebenangeboten, Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel. Teilnahme an Bietergesprächen
D) Bauoberleitung (HOAI-Leistungsphase 8) und örtliche Bauüberwachung mit voraussichtlich folgenden Tätigkeiten:
a) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
b) Plausibilitätsprüfung der Absteckung
c) Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (u.a. Bauanlaufbesprechung)
d) Erstellen eines Bauwerksbuchs
e) Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
f) Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
g) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, behördlichen sowie Genehmigungsvorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers
h) Veranlassung und Leitung regelmäßiger Baubesprechungen, Protokollführung
i) Prüfung von Bestands- und Ausführungsplänen, Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei bzw. Entscheidung über deren Freigabe
j) Regelmäßiges Informieren des AG über den Stand der Bauarbeiten
k) Rechnungsprüfung bzgl. Bau- und Fremdleistungen inkl. Schlussrechnung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Kostenkontrolle, regelmäßige Kostenberichte, Kostenaufteilung auf Unterkonten
l) Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen/Änderungsvorschlägen sowie der Nachträge selbst, Preisprüfung der Nachtragsangebote
m) Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
o) Zusammenstellen, Prüfen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
p) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
q) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
r) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung des AG und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
s) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
t) Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
u) Übergabe des Objekts
v) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
E) Wahrnehmung und Koordination der Aufgaben des SiGeKo nach BaustellenV und des Koordinators gemäß TRGS 524 i.V. mit DGUV 101-004 während der Ausführungsphase der Bauarbeiten
F) Objektbetreuung (HOAI-Leistungsphase 9) einschl. Überwachung der Mängelbeseitigung
Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich noch Modifikationen des Leistungsumfangs ergeben; der aktuelle Stand ergibt sich dann aus den Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über die Laufzeit und eine etwaige Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Die Angabe der Monatszahl in Ziff. II.2.7 ist zunächst eine grobe Schätzung der AWG.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 und WL2: 300 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
- 80% = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,
- 40% = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
- 20% = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die AWG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen und diese bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. In diesem Fall wird die Wirtschaftsauskunft von allen Bewerbern eingeholt und bei der Bewertung berücksichtigt.
Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Die AWG strebt an, drei Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern weitere Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden bis zu fünf Bieter einbezogen.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die AWG vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 5 bis 7 nebst besonderer Leistungen und aller übrigen Leistungen (Stufe 1). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet (Stufe 2 = LPh 8 und 9 sowie örtliche Bauüberwachung nebst besonderer Leistungen und aller übrigen Leistungen).
2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu den Optionen.
3. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 74 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die AWG das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen bereitgestellten Formulare ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3); dies gilt vollumfänglich auch für etwaige Nachunternehmer:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsjahr in Höhe von EUR 3.000.000,- für Personenschäden sowie EUR 3.000.000,- für Vermögensschäden und sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1, PL2 und PL4 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft und die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der AWG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die AWG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (Gesamtumsatz) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen über die LPh 1 bis 9 und die örtliche Bauüberwachung im Zusammenhang mit Deponien) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft und die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Auch für etwaige Nachunternehmer sind vorstehende Unterlagen vollständig vorzulegen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der AWG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die AWG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung nach Qualifikationen; Berufsgruppen Dipl.-Ing./ MSc/ MEng Bauwesen, andere Dipl.-Ing./ MSc/ MEng, Dipl.-Geol., andere Akademiker (Geograph, BSc etc.), Techniker u.ä. , Bürokräfte, ggf. sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TL2. Angaben über möglichst aktuelle Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Eigenerklärungen mit sämtlichen Angaben im Formblatt in den Bewerbungsunterlagen). Die Referenzen dürfen nicht älter als sieben Jahre sein, bezogen auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5); maßgeblich ist der Abschluss der jeweiligen nachfolgend genannten Teilleistung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Leistungen zum Gegenstand hatten:
- Ausführungsplanung Oberflächenabdichtung (LPh 5),
- Vergabeverfahren Bau einer Oberflächenabdichtung (LPh 6 und 7),
- Bauoberleitung (LPh 8),
- Örtliche Bauüberwachung beim Bau einer Oberflächenabdichtung,
- SiGeKo nach BaustellenV bei einem Deponiebauvorhaben,
- Sicherheitskoordination für Arbeit im kontaminierten Bereich nach TRGS 524,
- Begleitung von Arbeiten der Abfallumlagerung > 10.000 m³.
Diese Referenzen können sich auf verschiedene Deponiebauvorhaben beziehen. Entscheidend ist der Abschluss jeder Teilleistung in den letzten sieben Jahren. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie nicht mehr als 3 Referenzen für jede Teilleistung ein und sortieren Sie diese nach ihrer Aktualität. Die Bewertung nach Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung richtet sich insbesondere nach den drei Kriterien Aktualität, Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen müssen dann aber einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zugeordnet werden. Die AWG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Für etwaige Nachunternehmer sind vorstehende Unterlagen in dem Umfang vorzulegen, in welchem der Einsatz des Nachunternehmers vorgesehen ist.
Zu TL2. Für jede der Teilleistungen
- Ausführungsplanung Oberflächenabdichtung (LPh 5),
- Vergabeverfahren Bau einer Oberflächenabdichtung (LPh 6 und 7),
- Bauoberleitung (LPh 8),
- Örtliche Bauüberwachung beim Bau einer Oberflächenabdichtung,
- SiGeKo nach BaustellenV bei einem Deponiebauvorhaben,
- Sicherheitskoordination für Arbeit im kontaminierten Bereich nach TRGS 524,
- Begleitung von Arbeiten der Abfallumlagerung > 10.000 m³
ist jeweils mindestens eine Referenz vorzulegen.
Berufsqualifikation: Architekt*in oder Ingenieur*in. Das die Leistung erbringende Personal muss nach dem niedersächsischen Landesrecht befugt sein, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Die Bieter haben nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit ihrem Angebot die "Erklärung zur Tariftreue" (§ 4 Abs. 1 NTVergG) vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung wird in den Vergabeunterlagen enthalten sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der AWG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. Für die Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der Vergabeplattform unabdingbar.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.02.2023 ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gestellt werden. Die AWG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die AWG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die AWG kann Ausnahmen zulassen.
6. Die AWG behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
7. Die AWG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Eine Aufhebung erfolgt insbesondere, wenn die beantragte Genehmigung für den Bau der OFA versagt wird. Auch andere Gründe, z.B. mangelnde Wirtschaftlichkeit, können eine Aufhebung begründen. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
9. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden in Bassum oder per Videokonferenz stattfinden.
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die AWG ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung auf dem mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt abgegeben, in der u.a. erklärt wird, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Diese Erklärung gilt auch für das Verhandlungsverfahren.
Die AWG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer - an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung neu gründen, verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der AWG zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG605W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.