BG-P_Radleasing_Zuschlag Referenznummer der Bekanntmachung: BG-Phoenics GmbH_Radleasing_2022_Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
BG-P_Radleasing_Zuschlag
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Leistungen über Radleasing für die Mitarbeitenden des Auftraggebrs inklusive Serviceleistungen, insbesondere die Instandhaltung der verleasten Fahrräder sowie das Versicherungs- und Vertragsmanagement.
BG-Phoenics GmbH Tiergartenstraße 39 30559 Hannover Erfüllungsorte sind daneben alle Standorte des Auftraggebers und die Wohnorte der Mitarbeitenden.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Ausgeschrieben wird ein maximales Mengengerüst von 3.000.000,- EUR für den gesamten Ausschreibungsgegenstand. Die konkret durch die Mitarbeitenden abgerufene Menge hängt von der Attraktivität der angebotenen Leistung und der Akzeptanz durch die Beschäftigten ab. Mindestabnahmen werden nicht gewährt.
Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum Teilnahmewettbewerb.
Auftragsausführungsbedingung:
Ferner ist die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt - Eigenerklärung Art. 5k) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auch auf die Eignung Dritter stützen, ohne dass diese Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von konzernverbundenen Unternehmen als Patronatsgeber etc.).
Die Einbeziehung von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Eignung ist in § 47 VgV geregelt, auf den in dieser Bewerberinformation Bezug genommen wird.
Ein Unternehmen, auf das sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt, liegt nicht bereits bei Einschaltung eines Nachunternehmens vor (vgl. § 36 VgV). Vielmehr ist der Fall des § 47 VgV erst dann gegeben, wenn ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen einschaltet, auf dessen Eignung er/sie sich bezieht und daher die geforderten Eignungsnachweise ganz oder teilweise nicht selbst beibringt, sondern sich insoweit auf die Eignung und Eignungsnachweise eines dritten Unternehmens stützt.
In diesem Fall muss der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens enthalten (Formblatt 3) oder eine vergleichbare Erklärung des Drittunternehmens mit identischem Inhalt.
In der Verpflichtungserklärung hat das Drittunternehmen seine Verpflichtung zur Unterstützung des Projektes unter Angabe der Art und des Umfangs der Leistungen zu erklären (Formblatt 3). Ggf. erklärte Vorbehalte sind vor Zuschlagserteilung auszuräumen.
Für die "anderen Unternehmen" im Sinne des § 47 VgV sind die in Ziffer II. 1. geforderten Eignungsnachweise mit Ausnahme der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS60T7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de