Komponenten für die akustische Fahrgastinformation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023334045
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: NUTS-Code: DE92
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komponenten für die akustische Fahrgastinformation
Komponenten für die Beschallung (akustische Fahrgastinformation) an 180 oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen und für 330 Notruf- und Informationsfunktionalität inkl. T-Spule für Höreingeschränkte.
Hannover
Im Rahmen der Modernisierung der oberirdischen Stadtbahnhaltestellen sollen die Projekte NIS, WLAN für Fahrgäste und EVT (Erneuerung Verkehrstechnik) mit optischer und akustischer Fahrgastinformation an oberirdischen Stadtbahnhaltestellen parallel und integrativ umgesetzt werden. Diese Beschaffung bezieht sich ausschließlich auf die Anschaffung der erforderlichen Komponenten für die Beschallung (akustische Fahrgastinformation) an 180 oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen und für 330 Notruf- und Informationsfunktionalität inkl. T-Spule für Höreingeschränkte.
Die Beschallungskomponenten beinhalten:
- Telematix IP-Verstärker für kritische Sicherheitsumgebungen,
- Telematix Sensormikrofone zur Ermittlung der Umgebungslautstärke,
- Telematix Line-End-Transponder zur zuverlässigen Überwachung von Lautsprecherleitungen,
- LSA+-Leisten zur Anbindung der Lautsprecher.
Die Notruf- und Informationskomponenten beinhalten:
- Telematix IP-basierte VoIP Rufstellenbaugruppen,
- Taster, Mikrofone und Lautsprecher für Notruf und Informationsanforderung,
- Einbindung von T-Spulen für Höreingeschränkte über die Rufstellenbaugruppe.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die ÜSTRA ist bezüglich des Gesamtsystems unerlässlich, dass sowohl die Homogenität in der Leitstellen-Bedienung, die Zuverlässigkeit und Homogenität für die Fahrgäste, als auch eine einheitliche Ersatzteilbeschaffung und Wartung gegeben sind:
1. Homogene Bedienung in der Leitstelle:
Im Sinne der Einheitlichkeit in der Bedienung der Fahrgastinformationssysteme ist zwingend davon abzusehen, mehrere parallele Systeme für die Beschallung zu implementieren, da dies insbesondere in Gefahrensituationen zu Mehraufwänden und ggf. Fehlbedienungen in der Leitstelle mit gravierenden Auswirkungen führen könnte. Hierzu sei darauf hingewiesen, dass in Notfällen ein schnelles Eingreifen im Sinne der Sicherheit der Fahrgäste erforderlich ist. Gleichermaßen ist entscheidend, dass die FIMs (Fahrgastinformationsmanager) übersichtlich darauf hingewiesen werden, wenn Komponenten nicht in Betrieb oder nicht ansteuerbar sind, ohne zusätzliche standardisierte Fehlermanagement-Systeme zu nutzen. Die Integration dieser Informationen in die Bedienoberfläche der FIMs ist eine proprietäre Lösung, die durch abweichende Komponenten nur aufwändig und ggf. nicht zuverlässig möglich ist. Gleichermaßen ist es für die FIMs entscheidend, dass die Einsprechlautstärke an allen Komponenten der Beschallung und NIS zu einem gleichen Ausgabelautstärke-Ergebnis führt, und dass durch die Nutzer eine einfache, durchgängige und verlässliche Konfiguration je Komponente möglich ist, wie zum Beispiel Nachtabsenkung oder Anpassung an Umgebungssituationen an oberirdischen Haltestellen wie beispielsweise naheliegende Krankenhäuser.
2. Zuverlässigkeit und Homogenität für die Fahrgäste:
Bei dem umgesetzten Beschallungssystem handelt es sich um ein komplexes System mit kundenspezifischen Anforderungen, die zur Erfüllung der hohen Anforderungen insbesondere im Stadtbahnbetrieb erforderlich sind. Um die Zuverlässigkeit, die Genauigkeit, die zentrale Parametrisierung, die Überwachung und Update-Fähigkeit, sowie einen einheitlichen Klang und Lautstärke der mit dem ITCS-Lieferanten IVU abgestimmten Audio-Dateien für die Fahrgäste zu gewährleisten, ist ein homogenes System mit aufeinander abgestimmten Komponenten und Konfigurationen unabdingbar. Es ist daher zwingend davon abzusehen, Komponenten unterschiedlicher Lieferanten zu kombinieren. Auch für die Bedienungs- und Beschallungselemente der Notruf- und Informationssäulen gilt, dass die Bedienung und Sprachqualität einheitlich zur Tunnel-NIS erfolgen soll und dass die Anbindung der T-Spule für Höreingeschränkte identisch zur Tunnel-NIS ist.
3. Einheitliche Ersatzteilbeschaffung und Wartung:
Aufgrund der hohen Anzahl Haltestellen ist zwingend davon abzusehen, je Haltestelle unterschiedliche Komponenten zu implementieren, da die hierfür erforderliche Ersatzteilbeschaffung und -haltung sowie die Aneignung erforderlicher Kompetenz für unterschiedliche hoch komplexe Systeme (z. B. Inbetriebnahme, Updates & Upgrades, Konfiguration & Fehlersuche) für die Instandhaltung zu unverhältnismäßig hohen Aufwänden für Ressourcen und Platz führen würde.
Die Homogenität der Beschallung und NIS-Lösung mit den Lösungen in Tunnel-Stationen und an neuen Hochbahnsteigen seit 2020 sowie die Integration in die Gesamtlösung der IVU/Telematix sind hierbei im Sinne der FIMs in der Leitstelle sowie der Fahrgäste von besonderer Bedeutung, insbesondere für Blinde, Seheingeschränkte und Höreingeschränkte. Gleichermaßen ist im Sinne der Ersatzteilbeschaffung- und haltung sowie Inbetriebnahme und Wartung eine einheitliche Systemlandschaft zu gewährleisten. Da in den Tunnel-Stationen und an neuen Hochbahnsteigen seit 2020 Telematix zum Einsatz kommt, ist der Einsatz der Komponenten von Telematix im Sinne der obigen Anforderungen (1), (2) und (3) unabdingbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
MoHaWiV TP3 Material Beschallung oberirdisch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bern
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Postleitzahl: 3018
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Text § 135 Abs. 3 GWB:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]