Beschaffung von IT-Hardware (Notebooks und Monitore) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Hardware (Notebooks und Monitore)
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens,
Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware wie Notebooks und Monitore, abzuschließen.
Das Vergabeverfahren ist in mehrere Lose unterteilt.
Losaufteilung:
Los 1: Notebooks
Los 2: Monitore
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 9 Monate.
Zeitraum: 15.03.2023 - 14.12.2023
Lieferung von 200 Notebooks
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
Das Budget pro Notebook beträgt max. [Betrag gelöscht] EUR netto, je Dockingstation zusätzlich max. [Betrag gelöscht] EUR netto. Dieser Wert darf nicht überschritten werden, ansonsten kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen.
100 Bildschirmen 24"
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
Das Budget pro Monitor 24" beträgt max. [Betrag gelöscht] EUR netto. Dieser Wert darf nicht überschritten werden, ansonsten kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1 Akzeptieren der Anlage B11_V1 - Eigenerklärung für Bewerber
1.1.2 Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die
Erbringung der geforderten Dienstleistungen.
Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one
Face to the customer)
1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Ergänzende Ausführungsbedingungen
2.1.1 Akzeptieren der Anlage B12_V1 - Erklärung zum Datenschutz
2.1.2 Akzeptieren der Anlage B12_V1 - Erklärung zum NTVergG
2.1.3 Unterschreiben der Anlage B43_V1 - 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft
2.1.4 Ausfüllen der Anlage B15_V1 - 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten a.Unter.
2.1.5 Unterschreiben der Anlage B16_V1 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
2.1.6 Unterzeichnen der Anlage B17_V1 - Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt in diesem Beschaffungsbereich eine Eilbedürftigkeit im Sinne des § 15 Abs.3 VgV vor, der eine verkürzte Angebotsfrist rechtfertigt.
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge, mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen.
Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III.2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch
haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
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Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
E-Mail: [gelöscht]
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYWVU15KRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.