Beratungsleistung zur Durchführung eines Totalübernehmerverfahrens (TÜ) für Neubau HIOH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung zur Durchführung eines Totalübernehmerverfahrens (TÜ) für Neubau HIOH
Das HZI beabsichtigt am Standort des Helmholtz-Instituts HIOH in Greifswald ein Büro- und Laborgebäude durch einen Totalübernehmer planen und errichten zu lassen. Mit dem Neubau erhält Greifswald eine Forschungseinrichtung, die weltweit führend in der Zoonosen-Forschung sein wird. Als Zoonosen werden Krankheiten bezeichnet, die von Tier zu Mensch oder von Mensch zu Mensch übertragen werden. Als Standort für das Greifswalder „One Health“ Institut ist ein Grundstück im Bereich der Universität Greifswald vorgesehen. Es soll ein Büro- und Laborgebäude mit rd . 2.250qm HNF 1-6 entstehen.
Greifswald (Grundstück im Bereich der Universität)
Als Standort für das Greifswalder „One Health“ Institut ist ein Grundstück im Bereich der Universität Greifswald vorgesehen. Es soll ein Büro- und Laborgebäude mit rd. 2.250qm HNF 1-6 entstehen. Das Gebäude ist barrierfrei zu planen, ein Silber-Standard (BNB) ist anzustreben, ohne die notwendige Zertifizierung auszuführen.
Für die Gesamtbaukosten incl. Ersteinrichtung ist eine Kostenobergrenze von 23 Mio.€ netto festgelegt. Die Ersteinrichtungsplanung und -beschaffung in Höhe von rd. 3 Mio. € netto ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens, so dass sich – abzüglich von zu erwartenden Gebühren aus Genehmigungen, etc. - ein voraussichtlicher Auftragswert für die gesamte Totalübernehmer-Leistung in Höhe von ca. 19.5 Mio. € netto ergibt. Die Kosten setzen sich anteilig aus den Kostengruppen 200 bis 700 zusammen. In den Gesamtbaukosten sind für die KG 300+400 geschätzte Kosten in Höhe von ca. 14,5 Mio. € netto enthalten.
Das Gebäude wird drei Forschungsabteilungen aufnehmen, 3 Nachwuchsforschungsgruppen werden diese Abteilungen ergänzen. Alle Laborräume haben die Sicherheitsstufe S2.
Folgende Funktionsbereiche sind geplant:
NUF 1 „Wohnen und Aufenthalt“: ca. 45qm
NUF 2 „Büroarbeit“: ca. 700qm
NUF 3 „Forschung und Entwicklung“: ca. 1100qm
NUF 4 „Lagern“:ca. 350qm
NUF 7 „Sonstige Nutzungen“: ca. 60qm
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Zuwendungsbaumaßnahme, finanziert durch den Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern zu jeweils 50%. Die Maßnahme ist dementsprechend für den Totalübernehmer unter Anwendung der RZ-Bau und den dort festgeschriebenen Verfahrensregeln durchzuführen, die Erstellung eines Zuwendungsantrags sowie eines Bauantrags zur Genehmigungsvorlage ist bei der funktionalen Ausschreibung des TÜ´s zu berücksichtigen. Die Genehmigung der Zuwendungsgeber ist Grundlage für den Baubeginn.
Angefragt wird eine Beratungsleistung zur Durchführung eines Totalübernehmerverfahrens (TÜ) für den Neubau des Büro- und Laborgebäudes HIOH (Helmholtz-Institut für One Health) in Greifswald. Der Auftrag umfasst die Grundlagenerarbeitung und Erstellung der Vergabeunterlagen als funktionale Ausschreibung mit Leistungsprogramm gem. VOB/A §7c, Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Totalübernehmer-Vergabeverfahrens bis zur Beauftragung des TÜ´s.
Der Auftraggeber wählt diejenigen Dienstleistungserbringer, die sich am VgV-Verfahren beteiligt haben, heraus, die mit ihren Auskünften zu den geforderten Nachweisen und Formalitäten die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen der 1. Stufe – Teilnahmewettbewerb/Auswahlphase – erfüllen. Maximal 5 Büros/Arbeitsgemeinschaften, die die Mindestanforderungen bestmöglich erfüllen, werden zur Teilnahme inder 2. Stufe – Vergabephase – zugelassen. Sollte sich nach der 1. Stufe keine eindeutige Rangfolge für maximal 5 bestplatzierte Teilnehmer ergeben, entscheidet im Zweifelsfall das Los zwischen den Teilnehmern. Mehrfachbewerbungen bei Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss. Maximal 5 Büros werden aufgefordert ein Honorarangebot einzureichen und innerhalb einer Präsentation die Herangehensweise an die Lösung dieser Beratungsleistung und deren Ausführung darzustellen. Grundlage für das Angebot ist das Honorarblatt, welches den Vergabeunterlagen in Phase 2 beigefügt ist. Das Honorarangebot und die Präsentation werden bewertet. Die prozentuale Gewichtung der Zuschlagskriterien ist der Aufforderung zur Einreichung eines Honorarangebotes und zur Präsentation zu entnehmen.
Vorbereitende Arbeiten für das hier adressierte Projekt wurden von einem von dem HZI beauftragten Unternehmen erbracht. Sollte dieses Unternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen an diesem Vergabeverfahren teilnehmen, wird der Auftraggeber gem. § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Unternehmens nicht verzerrt wird. Bereits jetzt informiert der Auftraggeber, dass die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung des vorbefassten Unternehmens in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
Die Verlängerung des Auftrages richtet sich nach dem konkreten Aublaufplan und den vergaberechtlich einzuhaltenden Fristen.
- Vollständigkeit des Bewerberbogens
- Ausschlusskriterien nach § 42 VgV und § 123, § 124 GWB,
- Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV gewichtet mit max. 1500 Punkten,
- Nachweis zur fachlichen Eignung und technischen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV gewichtet mit max. 8040 Punkten,
- Weitere Nachweise (Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungen) gewichtet mit max. 500 Punkten.
Weitere Untersetzungen sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bietergleichermaßen die Anforderungen (Punktegleichheit), entscheidet das Losverfahren (s.o.).
Sollten Sie noch keinen Zugang zur Vergabeplattform ELViS besitzen, führen Sie vorab bitte eine kostenfreie Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html durch. Andernfalls loggen Sie sich mit Ihren bereits vorhandenen Zugangsdaten ein.
Hilfestellung zur Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform subreport ELViS erhalten Sie unter https://www.subreport.de/service/support-elvis/ und direkt in der Anwendung.
Informationen zu den Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (gem. §11, Abs.3 VgV) erhalten Sie an folgender Stelle:
https://www.subreport.de/wp-content/uploads/2011/06/Zusammenfassung-%C2%A7-11-VgV-Abs.-3.pdf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend den Regelungen ihres Heimatlandesberechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat derPersonendie Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom,Prüfzeugnis oder sonstigen Berufsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist;
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Beratungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen;
3) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Der Dienstleistungserbringer hat den Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit folgendermaßen zu erbringen:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 7 Kalendertagen vorzulegen. (siehe Tabelle 1.2 und 1.4)
Folgende Nachweise sind unter Verwendung der beigefügten Formblätter mit der Bewerbung einzureichen:
- Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag mit Angaben zum Büro/Unternehmen mit Nachweis der Berufszulassung
- Anlage 1: Referenzen des sich bewerbenden Büros,
- Anlage 2: Referenzen der vorgesehenen Projektleitung
- Anlage 3: Referenzen der stellvertretenden Projektleitung
- Anlage 4: Referenzen der Projektleitung TGA,
- Anlage 5: Verpflichtungserklärung für Teilleistungen benannter Unternehmen,
- Anlage 6: Verzeichnis benannter Unternehmen
- Unterzeichnete Datenschutzhinweise des HZI
- Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einer EU Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen je Schadensfall von 3 Mio. EUR für Personenschäden und von 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden,
- unterschriebenes Formblatt "Bieterfragen / Konkretisierungen" zum Vergabeverfahren
(siehe Tabelle 1.3)
- Mindestens 0,2 Mio. EUR Jahresumsatz,
- Mindestens 0,1 Mio. EUR Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen,
- Mindestens 3 Mitarbeiter
- Mindestanforderung ist eine Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden.
(siehe Tabelle 1.2 und 1.4)
(siehe Tabelle 1.3)
- Berufsqualifikation Projektleitung: Projektleiter mind. 5 Berufsjahre, stesllv. Projektleiter mind. 2 Berufsjahre, Projektleiter TGA mind. 5 Berufsjahre
- mindestens einem der drei anzugebenden Referenzobjekte je Bearbeiter (PL-G,PL-st,PL-TGA) muss der Auftraggeber öffentlich sein
- mindestens eins der drei anzugebenden Referenzobjekte je Bearbeiter (PL-G,PL-st, PL-TGA) muss ein Laborgebäude sein
- mindestens eins der drei anzugebenden Referenzobjekte je Bearbeiter (PL-G,PL-st, PL-TGA) muss eine Mindestgröße von 1.000 qm HNF haben
- mindestens einem der drei anzugebenden Referenzobjekte je Bearbeiter (PL-G,PL-st, PL-TGA) muss ein Ausschreibungsverfahren in Form einer FLB durchgeführt worden sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig und über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich über die unter I.3) genannte Internetadresse bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (s. IV.2.2) einzureichen. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen / den Vergabeunterlagen unter Ziffer I.3) genannten Internetadresse bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Diese Konkretisierungen werden Teil der Vergabeunterlagen und werden somit Vertragsbestandteil. Die Konkretisierungen sind daher -ergänzt um die geforderten Angaben des Bieters- dem elektronischen Angebot bzw. Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.
Die Teilnahmeanträge und alle Anlagen sowie Erklärungen sind zu unterzeichnen und bei subreport bis zum Einreichungstermin hochzuladen. Verspätete eingereichte (hochgeladene) Unterlagen werden vom weiterenVerfahren ausgeschlossen.
Bitte bei der Rechnungsstellung beachten:
Rechnungen sind zwingend per eMail als X-Rechnung einzureichen. Unsere Leitweg-ID und die dafür zur Verfügung stehenden Portale werden nach Auftragserteilung bekannt gegegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Hilft die Vergabestalle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.