Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt Referenznummer der Bekanntmachung: V-06-2023-LKH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt
Der Landkreis Helmstedt und der Großraum Braunschweig befinden sich im Strukturwandel. Es soll daher ergebnisoffen eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 geprüft werden. Die geografische Verortung befindet sich südöstlich des Autobahnkreuz A2/A39, auf der Gebietskulisse des Landkreises Helmstedt, Stadt Königslutter am Elm. Die derzeitige Planfläche umfasst ca. 130 ha.
Prüfungsgegenstände der Machbarkeitsstudie sind (1.) eine Bedarfsbegründung, (2.) eine Mikrostandortanalyse, (3.) eine erste planungs- und umweltrechtliche Bewertung mit umweltschutzrechtlichen Analysen, (4.) die Erschließung, (5.) eine wirtschaftliche Machbarkeitsuntersuchung und die (6.) Umsetzbarkeit eines grünen/nachhaltigen Gewerbegebiets.
Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt. Prüfungsgegenstände sind (1.) eine Bedarfsbegründung, (2.) eine Mikrostandortanalyse, (3.) eine erste planungs- und umweltrechtliche Bewertung mit umweltschutzrechtlichen Analysen, (4.) die mögliche Erschließung, (5.) eine wirtschaftliche Machbarkeitsuntersuchung und die (6.) Möglichkeiten für eine Umsetzbarkeit eines grünen/nachhaltigen Gewerbegebiets.
Gesucht wird ein interdisziplinäres Projektteam.
Die Leistungen werden stufenweise an den im Ausschreibungsverfahren ausgewählten Auftragnehmer beauftragt. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen zur Bedarfsbegründung und zur Mikrostandortanalyse beauftragt. Die weiteren Leistungen sind optional. Der Prüfungsprozess wird ergebnisoffen geführt. Insofern hängt die Beauftragung weiterer Leistungsstufen an den im Ausschreibungsverfahren ausgewählten Auftragnehmer vom Bewertungsergebnis einer bereits bearbeiteten Stufe ab. Ergeben also beispielsweise schon eine Mikrostandortanalyse oder umweltschutzrechtliche Analysen, dass eine Realisierbarkeit nicht möglich erscheint, sind weitergehende Prüfungen nicht mehr angezeigt und werden auch nicht mehr beauftragt.
Die Zuschlagserteilung/Beauftragung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden, final gesicherten Finanzierung: Die Machbarkeitsstudie soll mit Bundesmitteln im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz und dem Strukturstärkungsgesetz gefördert werden. Der beantragte Fördermittelbescheid liegt bisher noch nicht vor. Die erforderliche Kofinanzierung ist im Grundsatz sichergestellt. Die Zuschlagserteilung erfolgt erst, wenn der Förderbescheid des Bundes und die Genehmigung des Haushaltsplans vorliegen.
Es ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch den ausgewählten Auftragnehmer mit den Leistungen zu beginnen; die Gesamtmaßnahme soll dann innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Teil B. der Vergabeunterlagen) entnommen werden, insbesondere zu den einzelnen Prüfgegenständen.
Die Kriterien zur Bewerberauswahl ergeben sich aus den "Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb".
Die eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen Verhandlungsphase, Teil B. Leistungsbeschreibung mit Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt)) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den nun zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen; bitte verwenden Sie die bereit gestellten Formblätter „Eigenerklärung § 48 VgV“ und „124 Eigenerklärung LD“ – die Formblätter sind ausgefüllt für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von den vorgesehenen Nachauftragnehmern vorzulegen;
- ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben; bitte verwenden Sie das Formblatt 1 und 2 Teilnahmeantrag;
- ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung zur Eignungsleihe, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung); bitte verwenden Sie das Formblatt 3 Teilnahmeantrag – für die Verpflichtungserklärung steht kein Formblatt zur Verfügung;
- Erklärung zu Russland-Sanktionen; bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt „Eigenerklärung EU-Sanktionspaket“;
- Erklärung Tariftreue; bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt „20-05-Erklärung NTVerg Auftragnehmer“.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten, siehe unten.
Zu den folgenden Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Siehe Dokument "Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb", dort Ziff. 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]