Notfallröntgen - Röntgenarbeitsplatz - Digitaler Buckytisch mit Rasterwandstativ Referenznummer der Bekanntmachung: L22_077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umg.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notfallröntgen - Röntgenarbeitsplatz - Digitaler Buckytisch mit Rasterwandstativ
Die zentrale Notaufnahme benötigt die Ersatzbeschaffung eines Röntgenarbeitsplatzes
Die zentrale Notaufnahme benötigt die Ersatzbeschaffung eines Röntgenarbeitsplatzes. Das 2010 in Betrieb genommene digitale Röntgengerät in der interdisziplinären Notaufnahme
ist das einzige vollwertige Röntgen-System in der räumlich 3 Stockwerke von der Hauptebene der Radiologie getrennten interdisziplinären Notaufnahme der UMG.
Aufgrund des hohen mechanischen Verschleißes im 24/7 Dauereinsatz in der Notaufnahme ist mit einem Ausfall des Systems in naher Zukunft zu rechnen.
Das Gerät weißt mit ca. 42.000 Aufnahmen pro Jahr eine Auslastung aus, die der Summe der vorhandenen Systeme in der 2. Ebene des UBFT für Kinder, stationäre und
Ambulanzpatienten entspricht. Vom Hersteller ist End-of-Service für 12/2022 angekündigt.
Ein zeitnaher Ersatz ist daher zwingend notwendig, um eine nachhaltige Gefährdung der Krankenversorgung in der interdisziplinären Notaufnahme zu vermeiden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notfallröntgen - Röntgenarbeitsplatz - Digitaler Buckytisch mit Rasterwandstativ
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 511/ 120-0
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Telefon: +49 551 / 39-65262
Fax: +49 551 / 39130-65262