VOB, TZH-Lüneburg, Nebau Werkstattzentrum 3 - Lackieranlage (LV 4752) Referenznummer der Bekanntmachung: X-HWKB-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-bls.de
Abschnitt II: Gegenstand
VOB, TZH-Lüneburg, Nebau Werkstattzentrum 3 - Lackieranlage (LV 4752)
Lackieranlage (LV 4752)
Für den Neubau einer Lackier- und KFZ-Werkstatt sollen folgende Anlagen vorgesehen werden:
• 2 Lackier- und Trocknungsanlagen
o je 33.000 m³/h
o mit Kabinen
o in 1 Kabine, KFZ schwenkbar
• 1 Trocknungsanlage, 20.000 m³/h, mit Kabine
• 1 Anlage für Vorbereitungsplätze, 33.000 m³/h, für 3 Arbeitsplätze mit Kabinen
• 1 Schleifstaub-Absauganlage
o 14 St. Absaugterminals, verschiebbar
o 60 m Schienensystem mit Absaugkanal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Friedenstr. 6 21335 Lüneburg Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
10.1 Bieterfragen sind per Vergabeportal zu stellen, spätestens bis 09.02.2023.
10.2 Von den Ausschreibungsunterlagen abweichende Zahlungsbedingungen und bietereigene AGBs (auch in angebotsrelevanten Begleitschreiben) werden nicht Vertragsbestandteil.
10.3 entfällt
10.4 Ihr/Ihre Angebot/Angebote für die Instandhaltungs-/Wartungsarbeiten anhand unseres/unserer
AMEV-Vertrages/-Verträge ist zwingend erforderlich.
10.5 Die Zuschlagswertung erfolgt anhand der Summe der Preise der Bauleistungen und der Instandhaltungs-/Wartungsleistungen (in der Summe aus beiden Wartungsverträgen) für einen Zeitraum von vier Jahren.
10.6 Alle gegebenenfalls vom AN zu erstellenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.
10.7. Gemäß §13 Abs. 4 Nr. 1 i.V. m. Nr. 2 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 4 Jahre. Die Rückgabe der Mängelanspruchsbürgschaft (Formblatt 422) erfolgt gem. §17 Abs. 8 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/B zum Ende des Verjährungszeitpunktes für Mangelansprüche gem. §13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B.
10.8 Das Beiblatt zum Formblatt 214 ist zu beachten.
10.9 Für die Statik bzw. die Gründung des Gebäudes relevante Unterlagen sind schnellstmöglich nach Auftragserteilung einzureichen. Der Einbau eventueller Fundamentbauteile hat in Absprache mit der Bauleitung zu erfolgen, voraussichtlich im 4. Quartal 2023.
10.10 Elektronisch übermittelte Dokumente sind ohne Unterschrift gültig, sofern statt der Unterschrift der Name des (z.B. das Angebot oder den Auftrag) Erklärenden angegeben ist. Das gilt auch für AMEV-Wartungsverträge.
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hwk-bls.de