Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft vom 01.01.2023 bis 31.05.2028 gemäß "Niedersächsischem Kooperationsmodell".
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.harzwasserwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft vom 01.01.2023 bis 31.05.2028 gemäß "Niedersächsischem Kooperationsmodell".
Erbringung der Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2028 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes.
Westharz zwischen Goslar, Seesen, Osterode, Bad Harzburg und Bad Sachsa
Erbringung der Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2028 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes (siehe Beschaffungsunterlagen).
Die Gewässerschutzberatung unterstützt und koordiniert als Vermittler in einem rund 300 km² großen Gebiet zwischen den 8 forstlichen Bewirtschaftern und dem Wasserversorger die Zusammenarbeit in der Trinkwasserschutzkooperation und bearbeitet unter anderem folgende Aufgaben:
- Aufklärung und Sensibilisierung für die Problematik von Trübstoffmobilisierungen bei forstlichen Bewirtschaftern, insbesondere im Zusammenhang mit Änderungen der Bewirtschaftungszuständigkeiten.
- Durchführung von einzelbetrieblichen Beratungsgesprächen mit den bodenbewirtschaftenden
Personen (forstlichen Bewirtschaftern) zur Maßnahmenkonzeption.
- Fortlaufende Erarbeitung des Maßnahmenkataloges für die Freiwilligen Vereinbarungen in der Förderperiode 2023 – 2027 und Abarbeitung der verbliebenen Maßnahmen aus der vorherigen Förderperiode 2018 - 2022 durch umfangreiche Geländeerkundungen und Abstimmungen mit den forstlichen Bewirtschaftern und je nach Genehmigungserfordernis mit den Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden und ggf. weiteren Fachbehörden zur Maßnahmenkonzeption.
- Sicherstellung der Maßnahmenumsetzung nach den Vorgaben der Freiwilligen Vereinbarungen und der Einhaltung des Kostenrahmens.
- Kontinuierliche Überprüfung und Darstellung des Kostenrahmens, insbesondere fachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher, die Maßnahmenumsetzung betreffende Rechnungen und die dafür notwendigen Abstimmungen mit den Revierförstern und bauausführenden Firmen.
- Erstellung von Rundschreiben für die Bewirtschafter als begleitende Information zu der Maßnahmenumsetzung.
- Abstimmung zwischen der Gewässerschutzberatung, den Bewirtschaftern und dem Zentrallabor der Harzwasserwerke GmbH (Monitoring) im Zusammenhang mit Schwellenwertüberschreitungen für Trübungsmeldeketten und anschließender Ursachenforschung.
- Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung von Projektkarten zur räumlichen Identifizierung von Erosionsschwerpunkten und Maßnahmenzuordnungen.
- Erstellung weiterer Themenkarten in der Förderperiode 2023 – 2027 zur Einschätzung der Erosionsgefährdung.
- Teilnahme an Besprechungen, Ortsbesichtigungen und inhaltliche Gestaltung der Kooperationssitzungen sowie fachliche Beratung bei Wasserschutzgebietsausweisungen und Vorstellung der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen.
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Text und Bild (in der Datenbank) und in der Karte.
Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei administrativen Tätigkeiten und Aufgaben, die zum Beispiel aus den Nebenbestimmungen des ELER-Zuwendungsbescheides / 1. Änderungsbescheides und dem Finanzhilfevertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Land Niedersachsen hervorgehen können. Diese Leistungen werden ggf. jährlich je nach Bedarf mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert beauftragt. Das für diese optionalen Aufträge geschätzte Auftragsvolumen über fünf Jahre (2023 - 2027) ist in dem unter II.1.5) geschätzten Gesamtwert enthalten.
Der unter II.2.6) angegebene Wert bezieht sich ausschließlich auf die hier ausgeschriebene Leistung zur Durchführung der Gewässerschutzberatung (580.000 € über 5 Jahre) in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft.
Die Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Landwirtschaft (inkl. optionaler Fachdienstleistungen), ist in einem gesonderten Vergabeverfahren ausgeschrieben ( https://www.subreport.de/E68381678). Diese steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung der Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft.
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Das den Beschaffungsunterlagen beigefügte Dokument "Hinweise zum Verfahren" ist zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Vertretungsberechtigten, der Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse und einer kurzen Unternehmensdarstellung (bitte nutzen Sie hierzu das Formblatt in den Beschaffungsunterlagen).
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (bitte nutzen Sie hierzu das Formblatt in den Beschaffungsunterlagen)
oder eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist.
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 GWB (bitte nutzen Sie hierzu das Formblatt in den Beschaffungsunterlagen).
4. Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns des MiLoG (bitte nutzen Sie hierzu das Formblatt in den Beschaffungsunterlagen).
5. Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen
6. Angabe, in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist. Im Auftragsfall müssen die Punkte 2., 3. und 4. auch von den Nachunternehmen nachgewiesen werden.
7. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.500.000 für Personenschäden und EUR 500.000 für sonstige Schäden
8. Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR/Jahr
9. Angabe von fünf Referenzen mit Nennung des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, des Auftragswertes, des Auftragsinhaltes, und des Auftragszeitraumes. Die Referenzen sollten nicht länger als zehn Jahre zurückliegen und mindestens eine Referenz noch nicht abgeschlossen sein. Eine Referenz muss sich auf die Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten beziehen. Eine Referenz sollte mit dem Projektgebiet vergleichbare naturräumliche, hydrogeologische und bodenkundliche Verhältnisse nachweisen. Eine Referenz sollte mit dem Projektgebiet vergleichbare landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Eine Referenz muss Datenbank- und Geoinformationssystemkenntnisse nachweisen.
Bei den Referenzen muss es sich um mindestens zwei getrennte Aufträge handeln. Die Referenzen müssen vom Bieter eindeutig zugeordnet werden.
10. Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Mindestens zwei Mitarbeiter des Unternehmens müssen dem Qualifikationsprofil gem. ELER-Förderrichtlinie Pkt. 4.1.4 entsprechen (bitte Qualifikationsnachweise beifügen, diese werden an den NLWKN als Bewilligungsstelle weitergeleitet). Mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens muss Datenbank und GIS-Kenntnisse vorweisen (Doppelnennung mit einem Mitarbeiter, der dem oben genannten ELER-Qualifikationsprofil entspricht, ist möglich).
11. Zusicherung, dass im Projekt die Geschäftssprache Deutsch ist.
12. Zusicherung der erforderlichen EDV, Logistik (Fuhrpark) und Kapazitäten (Zeit und Personal) zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages.
siehe II.2.7) bzw. Zuwendungsbescheid / 1. Änderungsbescheid
Hier sind mit „Unternehmensgruppe“ Bietergemeinschaften (BG) gemeint.
BG müssen zusammen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben, wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der BG erfolgen soll. Bitte nutzen Sie hierzu das Formblatt in den Beschaffungsunterlagen.
Die unter III1.1) Nummer 1. bis 5. geforderten Nachweise müssen von allen Mitgliedern einer BG vorgelegt werden.
Mitglieder einer BG dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren BG) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, BG, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Die Angebotsunterlagen sind bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch zu übermitteln. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Per Email oder per Post eingegangene Angebote werden automatisch ausgeschlossen.
Das Angebot beinhaltet die unter III.1.1) bis III.1.3) und ggf. III.1.8) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen.
Zudem beinhaltet das Angebot ein Konzept zur fachlichen Umsetzung, ein Konzept zur Projektorganisation und die Detailkostenpläne/Arbeitsprogramme für die Jahre 2023 - 2027 und das ausgefüllte Muster-Leistungsverzeichnis für den Preisvergleich (siehe hierzu auch die den Beschaffungsunterlagen beigefügten "Hinweise zum Verfahren").
Gewertet werden ausschließlich die Angebote der Anbieter, die Ihre Eignung anhand der unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Angaben, Erklärungen und Unterlagen nachweisen können.
Fehlende Unterlagen wird die unter I.1) genannte Kontaktstelle nachfordern, diese sind binnen einer Frist von zehn Kalendertagen nachzureichen. Falls das Angebot auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist unvollständig ist, wird dieses vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Unterlagen ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf §160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausdrücklich hin.
Fragen zu diesem Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E45164746. Um die Fragen umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, diese rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch ebenfalls unter https://www.subreport.de/E45164746. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.