Abfallsammlung_Seitenstreifen_Parkplätzen Referenznummer der Bekanntmachung: 03_942013_288227
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallsammlung_Seitenstreifen_Parkplätzen
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen
Geschäftsbereich Hannover.
Laufzeit: 01.05.2023-30.04.2025.
Los Nr. 1: Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen
Los Nr. 2: Straßenmeistereien Bockenem, Gronau und Sarstedt
Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel, Wennigsen und Gronau ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich.
Der AN hat spätestens am 2. Werktag nach Aufforderung durch die jeweiligen Straßenmeistereien die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen Abfall aufzusammeln und zu entsorgen.
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seitenstreifen sowie auf Parklätzen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des rGB Hannover, 2023-2025
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen
der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover.
Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel und Wennigsen ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich.
Der AN hat spätestens am 2. Werktag nach Aufforderung durch die Straßenmeisterei die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen Abfall aufzusammeln und zu entsorgen.
Die Ausführung der geforderten Leistungen muss bei planbaren Leistungen bis spätestens den 5. Werktag nach Abruf durch die Straßenmeistereien erfolgen.
Der gesammte Abfall ist ordnungsgemäß nach Fraktionen zu entsorgen.
Die Sicherung der Arbeitsstellen nach RSA ist Bestandteil des Auftrages.
Alle Leistungen inkl. Verkehrssicherung gem. RSA, mit gültigem MVAS- Nachweis.
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seitenstreifen sowie auf Parklätzen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des rGB Hannover, 2023-2025
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen
der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover.
Im Bereich der Straßenmeisterei Gronau ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von
größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich. Der AN hat spätestens am 2. Werktag nach Aufforderung
durch die Straßenmeisterei die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen Abfall aufzusammeln und zu
entsorgen.
Die Ausführung der geforderten Leistungen muss bei planbaren Leistungen bis spätestens den 5. Werktag nach Abruf durch die Straßenmeistereien erfolgen.
Der gesammte Abfall ist ordnungsgemäß nach Fraktionen zu entsorgen.
Die Sicherung der Arbeitsstellen nach RSA ist Bestandteil des Auftrages.
Alle Leistungen inkl. Verkehrssicherung gem. RSA, mit gültigem MVAS- Nachweis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBI. NR 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354).
Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hannover
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
EU-weiter Vergabe:
Bieter und Bevollmächtigt sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
nationale Vergabe:
Bei schriftlich eingereichten Angeboten (Papierform) sind Bieter und Bevollmächtigt bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DKT7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des
Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de