Interne Erschließungsstraße Ost - Städtisches Klinikum Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-S2-Infra-IEO
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interne Erschließungsstraße Ost - Städtisches Klinikum Braunschweig
Infrastrukturmaßnahmen Interne Erschließungsstraße Ost
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen des Neubaus der Internen Erschließungsstraße Ost zwischen Fichten-
grund und Regiestraße sollen die Verkehrsflächen sowie die Zufahrten im Jahr
2023 neu hergestellt werden (Abbildung 2). Der gesamte Umfang ist aus den bei-
gefügten Plänen (Lagepläne, Querschnitte) zu ersehen.
Für die Baudurchführung ist zunächst die Herstellung einer Baustraße erforderlich.
Aufbruch der vorhandenen Befestigungen.
Die vorhandene Oberflächenbefestigung aus Asphalt und Betonpflaster sowie die
darunter liegenden Tragschichten werden zurückgebaut. Für die Anschlüsse an die
bestehenden Verkehrsflächen sind stellenweise vorhandene Befestigungen aufzu-
nehmen.
Herstellung der neuen Flächenbefestigungen (einschließlich Tragschichten und
Unterbau).
- Gehweg RStO12/Tafel6/Zeile2/Pflaster (40 cm (alternativ 44 cm) frostsiche-
rer Oberbau)
- Parkflächen, RStO12/Tafel3/ Zeile1/Bk1,8 (65 cm (alternativ 67 cm) frostsi-
cherer Oberbau)
- Herstellung der Baustraße parallel zur neuen Verbindungsstraße
- Herstellung der Borde und Rinnen, Anpassung und Ergänzung der Straßenent-
wässerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.