Errichtung eines FTTB-Netzes im Landkreis Gifhorn Referenznummer der Bekanntmachung: 20-260-FB10-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FTTB-Netzes im Landkreis Gifhorn
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Gifhorn ein passives Glasfasernetz zu errichten. Zur Finanzierung dieses Vorhabens werden Fördermittel des Landesförderprogramms Niedersachsen gem. RL Breitbandausbau NI und des Bundesförderprogramms gem. der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in Anspruch genommen.
Baucluster 7
Los 1 (Baucluster 7) Teile d. Gemeinde Sassenburg, Teile d. Samtgemeinde Isenbüttel, Teile d. Stadt Gifhorn
Die erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes beinhalten:
- Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau,Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, etc.);
- LWL-Kabelmontage, Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleitungen, energietechnische Leitungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen).
Los 1 umfasst in Summe folgende Mengen:
- 105 050 m Tiefbau;
- 685 045 m LWL;
- 1 260 Hausanschlüsse.
Die konkret geforderten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis.
Baucluster 8
Los 2 (Baucluster 8) Teile d. Gemeinde Meine, Teile d. Gemeinde Schwülper, Teile d. Samtgemeinde Papenteich
Die erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes beinhalten:
- Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau,Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, etc.);
- LWL-Kabelmontage, Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleitungen, energietechnische Leitungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen).
Los 2 umfasst in Summe folgende Mengen:
- 73 031 m Tiefbau;
- 640 264 m LWL;
- 1 940 Hausanschlüsse.
Die konkret geforderten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baucluster 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Etzelwang
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92268
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baucluster 8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C60ZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3306
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.