Los 510 Tiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VOB-EU-0321
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterode am Harz
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37520
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 510 Tiefbauarbeiten
Schächte RW: ca. 8 Stk.
Schächte SW: ca. 4 Stk
Leitungen RW bis DN 200 ca. 220 m
Leitungen RW über DN 200 bis DN 500 ca. 135 m
Leitungen SW DN 150 bis DN 300: ca. 260 m
Baustraße: ca. 500 m2
Schächte RW: ca. 8 Stk.
Schächte SW: ca. 4 Stk
Leitungen RW bis DN 200 ca. 220 m
Leitungen RW über DN 200 bis DN 500 ca. 135 m
Leitungen SW DN 150 bis DN 300: ca. 260 m
Baustraße: ca. 500 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 510 Tiefbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Insterburger Straße 4
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://a-koch-strassenbau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]307/3306
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem erdie Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalbvon 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltendgemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6/3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de