Stadtpark Wilhelmshaven, 2.2 -Parkwege Ost-Spielwiese
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtpark Wilhelmshaven, 2.2 -Parkwege Ost-Spielwiese
Umgestaltung der Parkwege und Spielwiese im Stadtpark Wilhelmshaven.
Abbruch bestehender Wegeflächen.
Stadtpark Wilhelmshaven, Promenade am Bootshaus
Zum Ehrenfriedhof
26386 Wilhelmshaven
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
1.1 Boden und Erdarbeiten
1.2 Geländefläche sonstiges
2. Abtragen und Herstellen von Wegen
3.1 Abwasseranlagen
3.2 Wasseranlagen
4.1 Allgemeine Einbauten
5.1 Vegetationstechnische Bodenarbeiten
5.2. Rasen und Ansaaten
6 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26389
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]