Beschaffung einer Software für das Jugendamt Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Software für das Jugendamt
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt den Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung einer Software für das Jugendamt aus. Das Verfahren wird im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorschriften der VgV geführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Wolfenbüttel fordert zur Interessenbekundung an der Ausschreibung "Beschaffung einer Software für das Jugendamt" auf. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes erfolgt zunächst die Überprüfung der Eignung der Bewerber. Eine Begrenzung zur Teilnahme am späteren Verfahren ist nicht vorgesehen. Alle geeigneten Bewerber werden zum späteren Verfahren zugelassen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes sind zunächst nur die geforderten Eignungsunterlagen zurückzureichen. Die Unterlagen zur späteren Leistung, u.a. Leistungsverzeichnis, Berechnungsblatt, dienen zu diesem Zeitpunkt lediglich der Information und werden im Rahmen der Angebotsabgabe gefordert. Näheres hierzu ist der Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren geführt . Im Rahmen des Verfahrens ist eine Präsentationen des Angebotes und die Stellung eines Testsystems vorgesehen. Verhandlungen über Inhalt und Preis sind möglich. Der Landkreis Wolfenbüttel behält sich jedoch vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben. Ziel der Ausschreibung ist die Installation und der Support einer Fachsoftware für dieverschiedenen Teilbereiche eines Jugendamtes. Die Teilbereiche werden im Pflichten-heft dargestellt. Es soll eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Fachanwendung für alle Teilbereiche des Jugendamtes beschafft werden. Im Einzelnen soll die erwartete Leistung die: - Lieferung (Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer; Lizenzen),- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft-- auf Seiten der Software (insbesondere Customizing und Installation)-- und der Anwender (insbesondere Schulung und Dokumentation)- sowie der anschließenden Pflege einer Fachsoftware für das Jugendamt auf Basis des Leistungsverzeichnisses und der ergänzenden Verträge und Vereinbarungenenthalten. Der Vertrag soll am 01.01.2023 mit einer unbefristeten Laufzeit beginnen. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bewerberfragen auf den 20.04.2022. festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.