Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim Referenznummer der Bekanntmachung: P622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emlichheim
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 49824
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emlichheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim
Die Baumaßnahme "Verlängerung der Straße Obenholt" befindet sich im Landkreis Grafschaft Bentheim im Südosten der Gemeinde Emlichheim. Die Maßnahme umfasst den Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße sowie den Neubau eines Brückenbauwerks zur Querung der Vechte.
Die Gemeinde Emlichheim verfügt über größere Gewerbe- und Industriegebiete im Nordosten der Gemeinde. Diese Gebiete sind bisher nur unzureichend an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Des Weiteren ist vorgesehen, die Gewerbe- und Industriegebiete zu erweitern. Somit wird sich weiterer Ziel- und Quellverkehr ergeben. Die verkehrliche Belastung des Ortszentrums wird weiter steigen, mitsamt der Folgen wie eine weitere Reduzierung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer und die Schädigung der Bausubstanz der Straßen im Ortszentrum durch den Schwerverkehr.
Die geplante Verlängerung der Straße Obenholt übernimmt eine örtliche Erschließungs- und Zubringerfunktion für die Gewerbe- und Industriegebiete. Die vorhandene Erschließungsfunktion des bestehenden Abschnittes der Straße Obenholt wird durch die südliche Verlängerung bis zur B 403 sinnvoll und zweckmäßig ergänzt und die Anbindung an das überörtliche Straßennetz verbessert.
Die Gesamtprojektkosten betragen ca. 13 Mio. EUR -brutto- (Bauwerk: ca. 5,7 Mio. EUR, Straßenbau (2,1 Mio. EUR) inkl. Erdarbeiten (ca. 2,6 Mio. EUR) und Weiteres: 7,3 Mio. EUR).
Emlichheim
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: Markierungen, Beschilderung) Lph 5 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) Lph 1 bis 4 und Lph 6 bis 9, optional Lph 5 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung (Brücke) Lph 1 bis 4 und Lph 6, optional Lph 5 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattungsgewerke: insb. Markierung, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4,
-- Einarbeitung in das Projekt, Sichtung und Prüfung der Unterlagen gemäß Lph 1 bis 4,
-- Nachtragsmanagement.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5): 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke): 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers Verkehrsanlagen: 15 %,
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) Lph 5 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung (Brücke) Lph 5 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) "Teilnahmebedingungen" und III.2) "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03-1_Obenholt_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03-1_Obenholt_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,4 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03-1_Obenholt_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung" und eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03-1_Obenholt_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_Obenholt_VgV-OP-VA_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_Obenholt_VgV-OP-VA_Verpflichtung-UAN" und Vordruck "D07_Obenholt_VgV-OP-VA_Ausschlusskriterien-UAN".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: mind. einmal Objektplanung Verkehrsanlagen im Straßenbau und mind. einmal Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für den (Ersatz-)Neubau einer Straßenbrücke.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter und der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen im Straßenbau nachweisen.
Der Hauptbearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den (Ersatz-) Neubau einer Straßenbrücke nachweisen.
Der Hauptbearbeiter Tragwerksplanung (Brücke) muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen der Tragwerksplanung für den (Ersatz-)Neubau einer Straßenbrücke nachweisen.
Der Bauüberwacher Verkehrsanlagen muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Bauüberwachungsleistungen im Straßenbau nachweisen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens aktuell 2 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbau), 2 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Straßenbrücken) und 1 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Tragwerksplanung (Straßenbrücken) zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
gemäß § 75 VgV
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_Obenholt_VgV-OP-VA_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6C71
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Emlichheim
Land: Deutschland