Projektsteuerung Hallenbad Stuhr Gemeinde Stuhr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuhr
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Stuhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Hallenbad Stuhr Gemeinde Stuhr
Projektsteuerungsleistungen für Hallenbad Gemeinde Stuhr
Stuhr
Projektsteuerung für die Projektstufen 1 bis 4 (teilweise optional). Die Gemeinde Stuhr beabsichtigt die Realisierung eines nachhaltigen (CO2-neutralen) Hallenbades. Die Realisierung und Dimensionierung der Anlage ist in einem ressourcenschonenden Konzept zu verankern, welches ebenso ein wirtschaftliches Betriebskonzept verfolgt. Funktionalität, sowie ein wirtschaftlicher und ressourcenschonender Betrieb soll gleichberechtigt mit einer nachhaltigen und wenn möglich klimaneutralen Nutzung einhergehen. Die Projektsteuerung unterstützt die Gemeinde Stuhr in organisatorischer, technisch-wirtschaftlicher Hinsicht und koordiniert das Zusammenspiel aller Projektbeteiligten. Er trägt Gewähr für die Einhaltung von Qualitäten, Kosten und Terminen.
Bewertung der vorgelegten Referenzen.
Projektstufen 3 und 4 nach AHO Schriftreihe Nummer 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung der Struktur der Bewerberin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.