Rahmenvereinbarung Lieferung Dieselkraftstoff Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1.1-2023-00002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung Dieselkraftstoff
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dieselkraftstoff ohne biogenen Anteil gem. DIN EN 590
Die Landwirtschaftskammer benötigt kammerweit Dieselkraftstoff (Winter- und Sommerdiesel) ohne biogenen Anteil entsprechend DIN EN 590. Der für die Deckung dieses Bedarfes benötigte Treibstoff ist vom Auftragnehmer an die jeweiligen Standorte gem. Anlage 1 zu liefern. Die Bedarfsmenge wird durch die jeweiligen Standorte für jede Bestellung im Einzelabruf individuell vorgegeben. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 100.000 Liter jährlich.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach der in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragslaufzeit von 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit).
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht auf zweimalige Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit um zwölf Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen (siehe Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen (siehe Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
- ggf. Erklärung über Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister , soweit eine Eintragungspflicht besteht, vorliegt (siehe Formular "Eigenerklärung Eignungskriterien"). Mit Angebotsabgabe ist ein entsprechender Auszug vorzulegen.
Angaben zu Versicherungen:
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung Eignungskriterien"), dass eine Berufs- oder Betriebsfaftpflichtversicherung vorliegt.
Die Gesamtleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Soweit keine Versicherung mit den genannten Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung vorzulegen. Die Versicherung muss inkl. der o.g. Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Angaben zum Umsatz:
Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Referenzen:
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung Eignungskriterien"), dass in den letzten drei Geschäftsjahren mind. 1 vergleichbare Leistung/en ausgeführt wurde/n.
Referenznachweise sind nach Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen.
Angaben zu Arbeitskräften:
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung Eignungskriterien"), dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Nach Aufforderung durch die Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind extra zu benennen.
Angaben zur Ausstattung:
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung Eignungskriterien"), dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendeter Hardware und Software zur Verfügung stehen.
Nach Aufforderung durch die Vergabestelle ist eine Auflistung der vorhandenen technischen Ausrüstung vorzulegen, über die das Unternehmen verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
(§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DKVK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zu richten.
Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).