22-0490 Quartier Fuhrenkamp Fachplanung/Bebauungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0490 Quartier Fuhrenkamp Fachplanung/Bebauungsplan
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0490 Quartier Fuhrenkamp Fachplanung/Bebauungsplan
Überarbeitung und Vertiefung eines vorhandenen städtebaulichen Strukturkonzeptes mit dem Schwerpunkt auf Erschließung, Freiraum und Regenwassermanagement und anschließender Aufstellung eines Bebauungsplanes nach §§ 19 und 21 HOAI. Das Plangebiet ist rund 62 ha groß. Das zukünftige Quartier umfasst bereits bestehende Bebauung und hat 900 bis 1000 Wohneinheiten zum Ziel. Die Erarbeitung beginnt im Mai 2023 und endet voraussichtlich im Dezember 2024.
38440 Wolfsburg
Ein vorliegendes Strukturkonzept mit rund 1.000 Wohneinheiten soll interdisziplinär überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang wird um die Abgabe eines Angebotes gemäß des §§ 19 und 21 HOAI für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fuhrenkamp" gebeten. Vorausgehend soll das Strukturkonzept verfeinert werden und hierfür die Fachplanungen Erschließung, Freiraum und Regenwasser (nach dem Schwammstadt-Prinzip) erarbeitet und miteinander verknüpft werden. Das Plangebiet befindet sich in dem Stadtteil Vorsfelde und umfasst eine Fläche von ca. 62,5 ha. Neben dem neu zu errichtenden Quartier sind bereits Wochenendhausgebiete und kleingartenähnliche Strukturen vorzufinden. Die bereits bestehenden Bereiche sollen ebenfalls in Wohnbauland überführt werden. Neben vielfältigen Wohnformen soll das Quartier Fuhrenkamp auch in den Bereichen Mobilität, Freiraum und Entwässerung eine Vorreiterrolle in der Quartiersplanung in Wolfsburg einnehmen. Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan im Vollverfahren aufzustellen, d.h. unter Einschluss einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt verwaltungsintern.
Die Stadt Wolfsburg kann den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragsnehmer um weitere 6 Monate verlängern. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht für den Auftragnehmer nicht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht für die Stadt Wolfsburg nicht.
Alle Teilnehmer, die die Eignungskriterien erfüllen, sind für das Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei mehr als 5 geeigneten Teilnehmern entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahmeantrag ist auf einem Formular des Auftraggebers zu erstellen und elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Formular enthält Vorlagen für die erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie die Erklärungen gemäß III.1.2) und III.1.3).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
1. Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin"
2.Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EUNr. L 255 S.22) entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
1. Der Teilnahmeantrag und im weiteren Verfahrensverlauf bei entsprechender Aufforderung Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages oder von Angeboten schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnehmeranträge berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht werden.
2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er gehalten, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Stadt Wolfsburg eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, § 17 Abs. 11 VgV. Es sind in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens mit den aufgeforderten Bietern Präsentations- und Verhandlungstermine in Wolfsburg vorgesehen, wenn nicht der Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt werden soll. Präsentations- und Verhandlungstermine sollen voraussichtlich Anfang/Mitte April 2023 stattfinden. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines finalen Angebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben aber vorbehalten.
5. Zum Schutz aller vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Stadt Wolfsburg vor, die Präsentations- und Verhandlungstermine nicht als Präsenztermine durchzuführen, sondern z. B. per Videokonferenzschaltung.
6. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD26ESZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen