ENB Ostebrücke Hechthausen ÖBÜ Referenznummer der Bekanntmachung: 03_246928_240710
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21680
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ENB Ostebrücke Hechthausen ÖBÜ
Die B 73 ist die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen Cuxhaven und Hamburg. Zwischen den Ortschaften Hechthausen und Burweg überführt eine Brücke die Oste (Ostebrücke), einen Nebenfluss der Elbe. Die Oste bildet in diesem Bereich die Grenze zwischen Landkreis Cuxhaven, Samtgemeinde Hemmoor und Landkreis Stade, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plant das Land Niedersachsen, vertreten durch den regionalen Geschäftsbereich Stade der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, den Ersatzneubau der Ostebrücke im Zuge der B 73 zwischen Hechthausen (Lk Cuxhaven) und Burweg (Lk Stade).
Die Bestandsbrücke über die Oste ist aus dem Jahr 1935 in Stahlverbundbauweise hergestellt. Sie hat eine Länge von insgesamt 111 m über drei Felder und eine lichte Durchfahrtshöhe von 5 m über dem mittleren Tidehochwasser (MThw). Aufgrund von Untersuchungen hat die Brücke nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit. Die Restnutzungsdauer wurde 2019 mit fünf Jahren angegeben.
Das neue Brückenbauwerk über die Oste ist ca. 50 m südlich des vorhandenen Bauwerks geplant. Dabei wird die Trasse der B 73 (einschließlich Bauwerk) auf einer Länge von 900 m südlich der vorhandenen B 73 verlegt.
In der ersten Bauphase sind umfangreiche Vorbereitungs- und Erdarbeiten erforderlich. Dazu gehören Infrastruktur der Baustelle, Hochwasserschutz aus Spundwänden, Herstellung der Straßendämme als Vorbelastungsdamm mit Aufgeständerten Gründungspolstern (AGP) und einiges mehr. Anschließend wird die tiefgegründete Brücke als Dreifeldbauwerk erstellt. Die Spannweiten betragen 32 m - 65 m - 32 m. Das Bauwerk wird in Spannbetonweise ausgeführt.
Nach Fertigstellung der Brücke erfolgt der Straßenbau mit Erdarbeiten, Straßenunter- und Oberbau, das Einschleifen der neuen in die alte Fahrbahn und dem Herstellen der Fahrbahnteiler an den Ortseingängen Hechthausen und Burweg.
Schutzeinrichtungen, Markierung und Verkehrsschilder bilden den baulichen Abschluss.
Nach Eröffnung der neuen Trasse wird das alte Brückenbauwerk abgebrochen und der alte Straßendamm auf der Ostseite (Burweger Seite) abgetragen.
Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme betragen voraussichtlich 22,65 Mio. Euro netto bzw. 27,0 Mio. Euro brutto.
Ostebrücke bei Hechthausen (DE932 und DE939) 21755 Hechthausen
Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (inkl. Rückbau und Ausstattungsgewerke: insb. Markierung, Beschilderung, Schutzeinrichtungen, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Baubegleitende Kontrollvermessung..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B73, Ersatzneubau Ostebrücke Hechthausen, Örtliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren bitte nur über die oben genannte Plattform stellen (siehe auch Punkt I.3).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- WICHTIGER HINWEIS
Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_B73-Ostebrücke_VgV-BÜ_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis
maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe / Verhandlung aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DK7T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
Postleitzahl: 21680
Land: Deutschland