BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadt-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Vergabenummer 165-22-81, Neubau Hort und Umbau Mensa Anna-Frank-Schule, Dämmung mit Stroh, inkl. Lehmputzarbeiten
Anne-Frank-Schule Kaltenmoor (Lüneburg) Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
Dämmung mit Stroh, inkl. Lehmputzarbeiten;
- Einbau: Bauseits gestellter Baustrohballen gemäß ETA -17/0247 in
vorgefertigte Außenwandelemente aus Holzbohlen an der stehenden Wand auf der Baustelle einbauen;
- Putzträger außen Holzfaserdämmplatte in verschiedenen Größen innen und außen montieren.;
- Erste Lehmputzlage auf Stroh und auf Holzteilen oder Holzweichfaserplatten aufbringen. Gründliches Einarbeiten in oberste Strohschicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule, Strohbau (Dämmung ) incl. Lehmputz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.