EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fredenbeck
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fredenbeck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Samtgemeinde Fredenbeck beabsichtigt, für ihre Freiwillige Feuerwehr, Ortsfeuerwehr Fredenbeck ein LF 10 ( Löschgruppenfahrzeug 10) mit Allradfahrgestell (Los 1 = Fahrgestell; Los 2 = Feuerwehrtechnischer Aufbau) zu beschaffen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE939 Stade
Hauptort der Ausführung:

Schwingestraße 1, 21717 Fredenbeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrgestell passend für Aufbau LF 10 EN 1846 + DIN 14530 T5 / Los 2

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Garantie/Service / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Maße und Gewicht / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Motor,Getriebe etc. / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nebenangebote sind zulässig

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Feuerwehrtechnischer Aufbau

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE939 Stade
Hauptort der Ausführung:

Schwingestraße 1, 21717 Fredenbeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Feuerwehrtechnischer Aufbau LF 10 EN1846 + DIN14530 T5 passend für Fahrgestell gemäß Los 1

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung/Garantie / Gewichtung: 2,5 %
Qualitätskriterium - Name: Liefertermin / Gewichtung: 2,5 %
Qualitätskriterium - Name: Materialauswahl / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Verarbeitung/Ausführung / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Bedienung / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nebenangebote sind zulässig

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 166-470891
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer 8 / 8 Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2023

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