Pathologie Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022 AKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pathologie
Pathologische Leistungen für das AKH Celle: Der Kooperationspartner übernimmt die Versorgung des gesamten Krankenhauses im Bereich der Pathologie. Leistungen können von sämtlichen Kliniken und Fachabteilungen des Krankenhauses angefordert werden.
Ziel und Zweck dieser Ausschreibung ist die Vereinbarung und Festlegung der Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und den Organzentren am Allgemeinen Krankenhaus Celle (nachfolgend Zentrum genannt). Grundlage zur Diagnostik und Therapie bei onkologischen Erkrankungen bilden die jeweils aktuellen gültigen Leitlinien. Die Vorgaben der Leitlinien sowie die Vorgaben aus den Anforderungskatalogen der Deutschen Krebsgesellschaft für die jeweiligen Organkrebszentren müssen erfüllt werden und sind für die kooperierenden Partner in der jeweils aktuellen Form verpflichtend. Die in der Kooperationsvereinbarung getroffenen Regelungen sollen zum einen für die Patienten eine möglichst hohe Prozess- und Ergebnisqualität gewährleisten und zum anderen sollen mögliche Reibungsverluste in der Zusammenarbeit durch eindeutige Festlegungen ausgeschlossen werden. Die getroffenen Regelungen bilden einen wesentlichen Teil der Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und dem Zentrum ab. Die Zusammenarbeit kann über das festgelegte Maß hinausgehen, wobei in diesem Fall die hier beschriebene Grundidee erhalten bleibt. Wird eine Ausweitung der Zusammenarbeit zum Regelfall, wird diese als Ergänzung in diese Kooperationsvereinbarung mit aufgenommen.
Ziel der Kooperation ist es eine gut funktionierende Vernetzung aufzubauen, die hohen Qualitätsanforderungen gerecht wird und eine optimale Patientenversorgung sicherstellt. Die Kooperationspartner stellen die Umsetzung der in den Erhebungsbögen für ihn ausgewiesenen Leitlinien in der entsprechend aktuellen Version sicher. Beide Parteien sind zur Erfüllung der Leistung bereit und versichern, dass die Zusammenarbeit im Einklang mit den gesetzlichen und hausinternen Bestimmungen und Gegebenheiten erfolgt.
***
Der Kooperationspartner erbringt für das Zentrum folgende Leistungen:
- Schnellschnittuntersuchungen
- Routinehistologie
- lmmunhistologische Untersuchungen
- Mitarbeit an zentrumsrelevanten, klinischen Studien
- Molekularpathologische Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Pathologie an der Medizinischen Hochschule Hannover (hier existiert eine separate Kooperationsvereinbarung).
- Teilnahme an den Qualitätszirkeln/Tumorkonferenzen.
- Mitwirkung an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (nach vorheriger Absprache).
***
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind zusätzlich in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter
Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
****
G) Um die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV zu wahren, wird der Auftragswert mit [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pathologie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM60BN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
***
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
***
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]