ORT - Optische Insektion des Schmutz- und Regenwassernetzes Referenznummer der Bekanntmachung: VergabePE1220
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvp-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
ORT - Optische Insektion des Schmutz- und Regenwassernetzes
Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, die Reinigung und optische Inspektion der Kanalnetze in der Ortschaft Elze auszuschreiben.
Elze
Die Leistung der optischen Inspektion ist im Zeitraum von - bis zu erfüllen.
Zu untersuchen sind:- ca. 4.885 m SW-Hauptkanal DN 150-400 (ca. 120 Haltungen); Tiefenlage zwischen 0,8 und 5,5 m und Haltungslängen von ca. 3,1 bis 83,6 m - ca. 130 SW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,6 bis 5,9 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 215 Grundstücken mit ca. 140 SW-Hauskontrollschächten, Anschlussleitungen
sind vom Hauptkanal bzw. einem Hauskontrollschacht aus zu untersuchen. Sollte kein HR-Schacht vorhanden sein, ist die Leitung bis 2 m hinter die Grundstücksgrenze zu untersuchen.
- ca. 6.970 m RW-Hauptkanal DN 150-100 (ca. 180 Haltungen); Tiefenlage zwischen 0,7 und 5,0 m und
Haltungslängen von ca. 2,0 bis 108,0 m - ca. 195 RW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,8 bis 5,6 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 215 Grundstücken und ca. 235 Leitungen von Straßenabläufen
- ca. 8.580 m MW-Hauptkanal DN 150-1000 (ca. 230 Haltungen); Tiefenlage zwischen 0,9 und 6,0 m und
Haltungslängen von ca. 1,7 bis 110,0 m - ca. 255 MW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,7 bis 7,4 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 425 Grundstücken mit ca. 290 MW-Hauskontrollschächten, Anschlussleitungen
sind vom Hauptkanal bzw. einem Hauskontrollschacht aus zu untersuchen. Sollte kein HR-Schacht vorhanden sein, ist die Leitung bis 2 m hinter die Grundstücksgrenze zu untersuchen.
Weiterhin sind folgende Punkte Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb:
-Referenzprojekte der letzten 3 Jahre
-KI-Schein (gepr. Kanalinspekteur, mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) oder eine vergleichbare Bescheinigung muss vorliegen
-Güteschutz Kanalbau Gütezeichen "R" (Reinigung) und "I"(Inspektion) oder gleichwertige Zertifikate müssen vorhanden sein
-Spülwagen muss aus ökologischen Gründen ein Aufbereiter sein
-Die TV Befahrung der Hausanschlüsse muss mit einer 3 D Verlaufsmessung (GeoSende oder gleichwertig) durchgeführt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Optische Inspektion des Kanalnetz Elze, 1. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steimke
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31634
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.