MHH - Beschaffung eines Ausschreibungs-Vergabe- und Abrechnungs-Systems (AVA) für die Umsetzung von Bau- und Infrastrukturprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/732/6152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Beschaffung eines Ausschreibungs-Vergabe- und Abrechnungs-Systems (AVA) für die Umsetzung von Bau- und Infrastrukturprojekten
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt die Beschaffung eines Ausschreibungs-Vergabe- und Abrechnungs-Systems (AVA) für die Umsetzung von Bau- und Infrastrukturprojekten.
Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
Im Zusammenhang mit der Übernahme der Bauherrenverantwortung zum 01.01.2023 plant das MHH-Baumanagement die Beschaffung eines professionellen, bewährten, leistungsfähigen und flexibel auf die Organisation der MHH anpassbaren Ausschreibungs-Vergabe- und Abrechnungs-Software (AVA) für die Umsetzung von Bau- und Infrastrukturprojekten. Dies soll unbeschränkte Nutzungsberechtigungen durch die MHH für die auszuschreibende AVA-Software beinhalten.
Mit der Bauherrenaufgabe verbunden ist neben dem Recht, Baumaßnahmen in eigener Verantwortung durchzuführen, auch die bauordnungsrechtliche Verantwortung für die von ihr bewirtschafteten Liegenschaften und Gebäude gemäß §§ 52, 56 und 58 NBauO. Dazu gehören auch Verpflichtungen, die sich aus dem Facility Management der Gebäude und Liegenschaften ergeben.
Die im Rahmen der Übernahme der Bauherrenverantwortung durch die MHH zu erbringenden objektübergreifenden und objektbezogenen Aufgaben ergeben sich aus den Landesbauvorschriften RLBau Abschnitt L2 Ziffer 3.
Die AVA-Software soll daher sämtliche Aufgabenstellungen einer Projektbearbeitung in einer homogenen Gesamtlösung abbilden. Dadurch sollen programmseitige und datentechnische Medienbrüche innerhalb der MHH-Organisation komplett aufgelöst werden. Alle Projektdaten, von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss, sollen in einer Unternehmens-Datenbank medienbruchfrei verwaltet werden können.
Darüber hinaus soll die AVA-Software flexibel an die personellen, organisatorischen und fachspezifischen Anforderungen der Organisationsstruktur angepasst werden können. Die Integration zum kaufmännischen ERP-System ist durchgängig abzubilden. Diese Gesamtlösung soll sich bereits im mehrjährigen Praxisbetrieb bei Organisationen des öffentlichen Bauwesens bewährt haben.
Das Vergabeverfahren wird als Zwei-Umschlag-Verfahren durchgeführt, d. h. mit den Teilnahmeunterlagen ist ein Erstangebot zeitgleich einzureichen. Für weitere Erklärungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYWV4YKZNY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mh-hannover.de