Stadt Westerstede - Betriebsführung Abwasserbeseitigung und Klärschlammbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: W-KA-BF-01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westerstede.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Westerstede - Betriebsführung Abwasserbeseitigung und Klärschlammbehandlung
Betriebsführung Abwasserbeseitigung und Klärschlammbehandlung
Die Stadt Westerstede ist für das Stadtgebiet von Westerstede Abwasserbeseitigungspflichtiger im Sinne des Niedersächsischen Wassergesetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die Stadt Westerstede im Rahmen eines Betreibermodells einen Vertrag zur Abwasserbeseitigung gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz mit einem privaten Dienstleister abgeschlossen.
Der Betreibervertrag endet zum 31.12.2024 und sieht die Übertragung und Überlassung aller durch den privaten Betreiber geschaffenen oder ihm zu Vertragsbeginn überlassenen Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen sowie der im Leistungsverzeichnis genannten Bestands- und Planungsunterlagen bezüglich der Abwasseranlagen an die Stadt Westerstede vor, gleich, ob sie von der Stadt Westerstede oder von dem Betreiber hergestellt oder angelegt wurden.
Die Stadt Westerstede hat entschieden, die Aufgabe der Abwasserentsorgung und Klärschlammbehandlung zukünftig im Rahmen eines Betriebsführungsmodells zu erledigen. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, leistungsfähigen, kostenstabilen und umweltschonenden Abwasserentsorgung und Klärschlammbehandlung soll für die vorhandenen und noch zu errichtenden Entsorgungsanlagen die technische Betriebsführung auf einen privaten Betriebsführer übertragen werden.
Der Betriebsführer räumt der Stadt Westerstede eine Option zur einmaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um fünf Jahre ein.
Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs einen Teilnahmeantrag abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese geprüft und bewertet. Zur Angebotsabgabe werden nur die vier (4) Bewerber mit der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahl aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 4 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von vier (4) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen.
Der Betriebsführer räumt der Stadt Westerstede eine Option zur einmaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um fünf Jahre ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt III.1.1, dem Abschnitt III.1.2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Abschnitt III.1.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die nachstehenden Eignungsanforderungen werden in den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 konkretisiert:
1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend:
1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft
1.2) Nachunternehmeneinsatz
1.3) Eignungsleihe
1.4) Ausschlusgründe / Befähigung zur Berufsausübung
1.5) Betriebshaftpflichtversicherung
1.6) Netto-Gesamtumsatz (für die letzten 3 Geschäftsjahre)
1.7) Netto-Gesamtumsatz im Bereich Abwasserentsorgung (für die letzten 3 Geschäftsjahre)
1.8) Netto-Gesamtumsatz im Bereich Betriebsführung im Rahmen der Abwasserbeseitigung (für die letzten 3 Geschäftsjahre)
1.9) Bankerklärungen / Jahresabschlüsse (für die letzten 3 Geschäftsjahre)
1.10) Referenzen
1.11) Angabe der technischen Führungskräfte und des Fachpersonals, das zur Leistungserbringung eingesetzt wird
1.12) Nachweis Qualitätssicherung
1.13) Studien- und Ausbildungsnachweise für den /die Inhaber oder Führungskräfte
1.14) Angaben zur Beschäftigtenanzahl
1.15) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit / Verschwiegenheitsverpflichtung, Sprachenregelung / Fremdnachweise, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium), Ausschluss bei Täuschung.
2) Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den nachfolgenden Abschnitten III.1.2 und III.1.3
3) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung
C)
Die Mindeststandards stellen Ausschlusskriterien dar und müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die übrigen Eignungskriterien stellen Bewertungskriterien dar und werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 0 bis 4 Punkte bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
D)
Hinweis zur Form der Eigenerklärungen:
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Teilnahmeantrags und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 0 bis 4 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Bereich der Betriebsführung im Rahmen der Abwasserbeseitigung im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 30% / Punktevergabe:
- > 2,75 Mio. EUR = 4 Punkte,
- > 1,75 Mio. EUR - 2,75 Mio. EUR = 3 Punkte,
- > 1,25 Mio. EUR - 1,75 Mio. EUR = 2 Punkte,
- > 0,75 Mio. EUR - 1,25 Mio. EUR = 1 Punkte,
- < / = 0,75 Mio. EUR = 0 Punkt)
1.
Netto-Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 750.000 im Bereich Abwasserentsorgung im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahr: EUR 750.000
2.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vorlage entsprechender Bankerklärungen sowie der Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, ge-setzlich vorgeschrieben ist.
3.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4.
4.1) Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Betriebshaftpflichtversicherung:
- mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden
- mindestens EUR 5 Mio. für Sachschäden
jeweils einschließlich Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens sowie Umweltschäden (als in der Betriebshaftpflicht mitversicherte Schäden oder als versicherte Schäden im Rahmen einer Umwelthaftpflichtversicherung / Umweltschadenversicherung).
Die Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
4.2) Besteht eine Versicherung mit diesen Deckungssummen im Zeitpunkt der Bewerbung nicht, genügt die Vorlage:
- einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
4.3) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgelegt werden, vorausgesetzt, die Tätigkeit in einer Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Haftung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit der genannter Deckung mitversichert und in dem Versicherungsnachweis eindeutig bestätigt. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden.
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 0 bis 4 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt 2: (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt 1 wird nicht als Referenzprojekt 2 gewertet):
Referenzprojekt über die Technische Betriebsführung oder den Betrieb einer AWA im Bereich Abwasserbeseitigung (betreffend Kläranlage) innerhalb der letzten zehn (10) Jahre (Leistungsbeginn ab 01.01.2012) (Gewichtung 40% / Punktevergabe: Referenz liegt vor = 4 Punkte, Referenz liegt nicht vor = 0 Punkte)
2.
Referenzprojekt 3: (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt 1 wird nicht als Referenzprojekt 3 gewertet):
Referenzprojekt im Bereich Leistungen der Klärschlammentwässerung innerhalb der letzten zehn (10) Jahre (Leistungsbeginn ab 01.01.2012)
(Gewichtung 20% / Punktevergabe: Referenz liegt vor = 4 Punkte, Referenz liegt nicht vor = 0 Punkte)
3.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 10% / Punktevergabe:
- > 15 = 4 Punkte
- < / = 15 = 0 Punkte
1.
Referenzprojekt 1:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt des Bewerbers über die Ausführung von einschlägigen Leistungen im Bereich der Ab-wasserbeseitigung (betreffend Kläranlage), innerhalb der letzten zehn (10) Jahre (Leistungsbeginn ab 01.01.2012)
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:
(1) Art des Auftrags: Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Die erbrachten Leistungen müssen die Kläranlage einschließen.
(2) Die Mindestgesamtdauer der Leistungserbringung muss in dem Zeitraum ab dem 01.01.2012 vier (4) Jahre betragen.
(3) Die Leistungen wurden als Auftragnehmer oder in Nachunternehmerschaft erbracht.
(4) Umfang der Abwasserbeseitigung / Volumen der AWA, die Gegenstand der Referenz ist: Einwohneranzahl mindestens 50% der Einwohneranzahl der Stadt Westerstede.
2.
Angabe der technischen Fachkräfte und des Fachpersonals, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3.
Nachweis des Bewerbers zur Qualitätssi-cherung, bei inländischen Bewerbern nachzuweisen über eine Zertifizierung nach nachfolgend genannten Normen, jeweils mindestens für den Bereich Abwasserentsorgung:
- ISO 9001-2015 (Qualitätsmanagement)
- ISO 50001-2018 (Energiemanagement)
- ISO 14001-2015 (Umweltmanagement)
- ISO 45001-2018 (Arbeits- und Gesundheitsmanagement)
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise / Zertifikate vorzulegen.
4.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
5.
Mindestanzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Abwasserbeseitigung beschäftigen Technischen Führungskräfte und Fachpersonals: 15 Mitarbeiter.
1.) Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium).
2.) Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Abschnitt III.1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6ECT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.