Planungsleistungen Umbau Auburg Schule Wagenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 28_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wagenfeld
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wagenfeld.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Umbau Auburg Schule Wagenfeld
Die Gemeinde Wagenfeld beabsichtigt die Planungsleistungen für den Ausbau eines Ganztagsgebäudes an der Auburg-Grundschule auszuschreiben. Es sollen Generalplanungsleistungen durchgeführt werden. Der Planungsauftrag soll in drei Stufen vergeben werden.
Die Planungsleistungen sollen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden. Der Honorarwert dieser Leistungen überschreitet nach Schätzung der Gemeinde Wagenfeld den Schwellenwert von [Betrag gelöscht] EUR netto. Da es sich zudem um Leistungen handelt, die von Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen erbracht werden und nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind, ist das Verhandlungsverfahren gern. VgV (6. Abschnitt) durchzuführen.
Gemeinde Wagenfeld Pastorenkamp 25 49419 Wagenfeld Auburg Grundschule
Oppenweher Straße 15
49419 Wagenfeld
Generalplanungsleistung.
Dies umfasst die Objektplanung, TA-Planung, Tragwerksplanung sowie optional Freianlagenplanung.
Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keese ingenieure + planer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wagenfeld
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziff. II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sind nebst allen Unterkriterien vollständig in den Vergabeunterlagen (Anlage B.4 - Zuschlagskriterien) dargestellt. Diese kann ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DKGT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.