Unfallinstandsetzung des Stadtbahnfahrzeugs TW3126
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: NUTS-Code: DE92
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unfallinstandsetzung des Stadtbahnfahrzeugs TW3126
Instandsetzung des verunfallten Stadtbahnfahrzeugs TW3126
Leipzig
Instandsetzung des verunfallten Stadtbahnfahrzeugs TW3126
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Um den Schutz der Rechte der Firma Heiter Blick GmbH zu wahren, kann nur der Hersteller die Instandsetzung
des sich noch in der Gewährleistung befindenden Fahrzeugs durchführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]