Fahrzeugwaschplatz mit Strahlenschutzraum im Kontrollbereich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugwaschplatz mit Strahlenschutzraum im Kontrollbereich
Es sollen ein Waschplatz und ein Strahlenschutzraum unter Tage eingerichtet werden.
Der Waschplatz wird manuell betrieben und zum Reinigen von Fahrzeugen und Maschinenteilen vorgesehen. Als Fahrzeuge kommen beispielsweise Radlader, Stapler, PKW u.ä. zum Einsatz. Neben den üblichen Schmutzanhaftungen können auch schwache Kontaminationen vorkommen. Eingesetzte Materialien müssen nach korrosiven Umgebungsbedingungen, guter Dekontamination und Brandschutzkriterien ausgewählt werden.
Der Strahlenschutzraum ist räumlich vom Waschplatz getrennt. Der Dekontanstrich der Sohle muss als rutschfester Belag ausgelegt sein, der Stoß dagegen als Dekontanstrich bis ca. 2 m Höhe. Die Brandschutzkriterien sind zu beachten.
Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
Es sollen ein Waschplatz und ein Strahlenschutzraum unter Tage eingerichtet werden.
Der Waschplatz wird manuell betrieben und zum Reinigen von Fahrzeugen und Maschinenteilen vorgesehen. Als Fahrzeuge kommen beispielsweise Radlader, Stapler, PKW u.ä. zum Einsatz. Neben den üblichen Schmutzanhaftungen können auch schwache Kontaminationen vorkommen. Eingesetzte Materialien müssen nach korrosiven Umgebungsbedingungen, guter Dekontamination und Brandschutzkriterien ausgewählt werden.
Der Strahlenschutzraum ist räumlich vom Waschplatz getrennt. Der Dekontanstrich der Sohle muss als rutschfester Belag ausgelegt sein, der Stoß dagegen als Dekontanstrich bis ca. 2 m Höhe. Die Brandschutzkriterien sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde bereits national ohne die Leistungen des Strahlenschutzraumes unter der ELVIS-ID E87518371 durchgeführt und aufgrund des erweiterten Leistungsumfangs aufgehoben. Nun erfolgt die EU-weite Neuausschreibung.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 4 / 4 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.