Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hesel, Ostfriesland
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26835
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wmuhesel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener
Der Auftrag betrifft die Gewässerschutzzusatzberatung nebst weiterer administrativer Tätigkeiten für die Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener der Kooperation Leer
26835 Hesel, Ostfriesland
Die Kooperation umfasst die Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener der beteiligten Auftraggeber. Auf Basis des in der Kooperation beschlossenen Schutz- und Beratungskonzeptes soll die Gewässerschutzzusatzberatung und die damit im Zusammenhang stehenden administrativen Tätigkeiten in den genannten Trinkwassergewinnungsgebieten umgesetzt werden. Das Schutz- und Beratungskonzept wird vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Die einzelnen zu erbringenden Teilleistungen ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnissen. Der Auftrag betrifft zunächst nur die Jahre 2023 und 2024. Es besteht allerdings eine einseitige Option des Auftraggebers, den Vetrag bis 2027 zu verlängern.
276 03 457 010 0057
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewässerschutzzusatzberatung und administrative Tätigkeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.