Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51 HOAI).
Im Zuge der G9 Erweiterung und dem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen beabsichtigt die Stadt Garbsen einen Neubau/ Erweiterungsbau des Geschwister- Schol-Gymnasiums Berenbostel. Mit dem Neubau wächst die Schule von einer 4 auf eine 5,5 -Zügigkeit und der Bedarf an allgemeinen Unterrichträumen, Differenzierungsräumen, sowie fachspezifischen Unterricht wird gedeckt.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse hatte zum Ergebnis, dass die benachbarte James- Krüss Grundschule und die Förderschule "Im Hespe" einen Großteil der Flächen dem Gymnasium zur Verfügung stellen, sodass in der Folge die Stadt Garbsen den Neubau/ Erweiterungsbau festlegte.
Das erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Koordinatoren und Lehrkräften) abgestimmte Raumprogramm wurde definiert. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes durch interne Optionen abgewogen und sich dafür entschieden den direkt anschließenden Sportplatz für den Neubau zu nutzen.
Der Neubau soll mit einer BGF von ca. 5.600 m² dreigeschossig gebaut werden. Zu beachten ist insbesondere, dass ein interner Flächenaustausch berücksichtigt werden muss (siehe Anlage Erdgeschossplan). Der Verwaltungstrakt soll in den Neubau umgesiedelt und die dadurch freiwerdende Fläche im Bestand für z.B. Naturwissenschaftliche Räume umgebaut werden.
Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können. Die Ausführung als modulare Holzbau-/ oder Hybridbauweise sollen geprüft werden.
Für die Leistungsphasen 1 bis 7 werden ca. 18 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit beläuft sich auf etwa 24 Monate. Die Inbetriebnahme des Neubaus/ Erweiterungsbau des Gymnasiums soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen im Sommer 2026 erfolgen.
Auf Grundlage des vorläufigen geschätzten Kostenrahmens von ca. 22 Mio. Euro (brutto), soll die Schule inklusive der Außenanlagen neu gebaut werden.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. HOAI § 51 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6C1K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.