Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-80-2022-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen
Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen
Annahmestellen für die mobile Grüngutsammlung im Landkreis Stade, anschließender Transport zu den Wiegestellen und Transport zu den Verwertungsstellen (Adressen siehe Leistungsbeschreibung)
Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen:
Durchführung der mobilen Grüngutsammlung auf Sammelplätzen im Landkreis Stade, Transport zu den Wiegestellen und anschließender Transport zu den Verwertungsanlagen
Die Option zur Verlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 30.11.2026 besteht, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.05.2024 kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
3) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu Referenzen
Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens eine vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Sammlung und den Transport von Abfällen über einen bereits abgeschlossenen, zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten umfasst hat und die in diesem Zeitraum gesammelte und transportierte Gesamttonnage mindestens 500 Megagramm umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, einer kurzen Beschreibung der Leistung, dem Leistungsumfang sowie dem Erbringungsdatum anzugeben.
2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens
3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
1) zu den Referenzen:
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren mindestens eine vergleichbare Leistung ausgeführt haben. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Sammlung und den Transport von Abfällen über einen bereits abgeschlossenen, zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten umfasst hat und die in diesem Zeitraum gesammelte und transportierte Gesamttonnage mindestens 500 Megagramm umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, einer kurzen Beschreibung der Leistung, dem Leistungsumfang sowie dem Erbringungsdatum anzugeben.
2) zu den nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen:
Der Bieter muss über eine Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.