Stadt Garbsen - Erweiterungsbau/Abriss und Aufstockung Johannes-Kepler-Gymnasium - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: JKG-03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Erweiterungsbau/Abriss und Aufstockung Johannes-Kepler-Gymnasium - Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Tragswerksplanung (HOAI § 51 HOAI).
Die Stadt Garbsen beabsichtigt, für das Johannes-Kepler-Gymnasium einen Erweiterungsbau bzw. Abriss und Aufstockung zu realisieren. Eine erste konzeptionelle Vorplanung geht von einem Bauvolumen von ca. 20 bis 25 Mio. Euro aus.
Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht.
Dies umfasst Musik, Kunst, Werken und Naturwissenschaften. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m² drei- oder viergeschossig geplant werden.
Hierfür haben die verantwortlichen des JKG im Zusammenspiel mit Lehrkräften und Hausmeister ein Raumprogramm aufgestellt. Das Einhalten der Grenzabstände zur benachbarten Caroline Herschel Realschule wird ein begrenzender Faktor der Gestalt des Neubaus sein, ebenso wie der Erhalt der natürlichen Belichtung der Bestandsräume von Trakt II im 1. und 2. Obergeschoss. Diese wurde bislang für den Musikraum im Erdgeschoss mittels Atrium/ Innenhof in Trakt III sichergestellt. Der Anschluss des Anbaus an den übrigen Bestand erfordert ebenfalls ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.
Die Stadt Garbsen zielt für die Zukunft darauf ab, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, weshalb es wünschenswert wäre eine modulare Hybrid- oder Holzbauweise in Betracht zu ziehen. Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können.
Um den temporären Mangel an Unterrichtsräumen während der Bauphase abzufangen, müssen möglicherweise, sofern der Bedarf nicht allein durch Bestandsräume z.B. in der Aula-Mensa gedeckt werden kann, übergangsweise Interimsbauten gestellt werden.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Tragswerksplanung (HOAI § 51 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. HOAI § 51 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6C1Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.