Gewässerschutzberatung Fuhrberger Feld 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: eAG 10503621
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung Fuhrberger Feld 2023-2024
Gewässerschutzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet "Fuhrberger Feld" und "fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung der Grundwasserschutzkooperation"
a) Abschluss einer Rahmenbestellung zur Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwasserschutzkooperation "Fuhrberger Feld für einen Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 (optional bis 31.12.2027) auf Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept im Auftrag des Auftraggebers von einem Dienstleister erstellt wurde, dem auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von
Düngeplanungen, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen
Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber. Die Kosten für die
Grundwasserschutzberatung werden durch Fördermittel des ELER refinanziert. Die Bewilligung für den
Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2024 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro liegt dem Auftraggeber vor.
b) Abschluss einer Rahmenbestellung für einen Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 "Technische Geschäftsführung" zur Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der administrativen Aufgaben, die der Auftraggeber in seiner Funktion als Geschäftsführer der Grundwasserschutzkooperation zu erfüllen hat.
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der oben genannten ELER-Förderung. Der Auftrag steht in einem funktionalen Zusammenhang zu dem Auftrag "Grundwasserschutzberatung" und beinhaltet u.a. die fachliche Prüfung u. Verwaltung der Freiwilligen Vereinbarungen und die jährliche Erstellung des Berichtes über DIWA-Shuttlle. Ein vollständiges Aufgabenprofil ist dem LV2 zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur einen Teil der aufgeführten Leistungspositionen zu beauftragen.
Der Bewilligungszeitrum endet grundsätzlich am 31.05.2025. Vor diesem Hintergrund wird die Gewässerschutzberatung bis zum Ende des Teilbewilligungszeitraumes 2024 ausgeschrieben. Die Ausschreibung beinhaltet allerdings eine Verlängerungsoption bis 31.12.2027, die ggf. eine erneute Ausschreibung, für die nach 2024 verbleibende Laufzeit des Schutzkonzeptes überflüssig machen würde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der Bewerber, deren Angebote in die Wertung kommen, ist in unseren Verfahrenshinweisen beschrieben. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung des Formblattes "Eignungskriterien"
(Anlage 05 der Verfahrenshinweise)
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Regeln für die Teilnahme und Eignungskriterien sind in unseren Verfahrenshinweisen beschrieben. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung des Formblattes "Teilnahmekriterien" (Anlage 05 der Verfahrenshinweise) und auf Grundlage der von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung zur Eignung einschließlich der ergänzenden Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In Abhängigkeit der EU-Gesetzgebung und der Förderung der Gewässerschutzberatung besteht die Möglichkeit
eines wiederkehrenden Auftrags nach Ablauf der Beratungsperiode zum 01.01.2025.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06C8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.