Neubau Zweifeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle Gymnasium Damme - Metall- u. Verglasungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zweifeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle Gymnasium Damme - Metall- u. Verglasungsarbeiten
Metall- und Verglasungsarbeiten
Gymnasium Damme
Nordhofe 1
49401 Damme
Deutschland
Es handelt sich um eine Sport- und Gymnastikhalle, Trapezblechdach als Warmdach mit 3°-Dach-neigung und einem niedrigeren Stahlbeton-Flachdach mit Gefälledämmung (2%).
Höhe der auszuführenden Arbeiten in
Sporthalle: bis ca. +8.30 m über fertigen Fußboden entspr. Unterkante Sturz;
Gymnastikhalle: bis ca. +5.60 m über fertigen Fußboden entspr. Unterkante Sturz;
erdgesch. Flachdach: bis ca. +2.60 m über fertigen Fußboden entspr. Unterkante Sturz;
Sporthalle;
Außenfenster: 12 Stck. Fensterelemente ca. 4,52 x 3,26 m, 6-tlg, mit Kipp-Flügel;
2 Stck. Fensterlemente ca. 4,52 x 3,26 m, 6-tlg, festverglast;
4 Stck. Fensterelemente ca. 3,10 x 3,26 m, 4-tlg, mit Kipp-Flügel;
Kipp-Flügel mit Motorenantrieb und Überwachungszentrale;
Gymnastikhalle;
Außenfenster: 2 Stck. Fensterelemente ca. 4,65 x 1,00 m, 3-tlg, mit Kipp-Flügel;
1 Stck. Fensterelement ca. 3,12 x 1,00 m, 3-tlg, mit Kipp-Flügel;
Kipp-Flügel mit Motorenantrieb und Überwachungszentrale;
1 Stck. Fensterelement als Pfosten-Riegel-Konstruktion, ca. 15,10 x; 3,80 m(mit festverglasten Feldern, Kippelemente als Oberlichter mit; Motoren);
erdgesch. Flachdach;
Außenfenster: 12 Stck. Fensterelemente ca. 2,26 x 0,76 m, mit Kipp_vor_Dreh-Flügel;
2 Stck. Fensterlemente ca. 2,26 x 1,51 m, mit Kipp_vor_Dreh -Flügel;
1 Stck. Fensterelement ca. 3,26 x 1,51 m, 3-tlg, mit Kipp_vor_Dreh; -Flügel;
1 Stck. Fensterelement ca. 1,26 x 1,51 m, 1-flg, mit Kipp_vor_Dreh -Flügel;
Außentüren: 1 Stck. Foyer-Eingangselement, ca. 7,01 x 2,51 m, mittig Stand- und; Gehflügel und zwei festverglaste Seitenteile;
1 Stck. Außentürelement mit festverglastem Seitenteil, ca. 1,64 x2,51 m;
1 Stck. Außentürelement, ca. 1,26 x 2,51 m, 1-flg., mit Rahmenverbreiterung;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert)
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen
mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in
Steuersachen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe
der Lohnsummen
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
— Nachweis einer entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführtenAufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe
von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstigeSchäden (Sachund
Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR
Deckungssumme.
- benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
Referenzaufträge, die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen
(ggf. auf einer Anlage zum Angebot),
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten
Leistungsinhalte hervorgehen,
- Angaben zum Referenzauftraggeber
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung"
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.