Probenentnahmesystem zur radiologischen Emissionsüberwachung an der Schachtanlage Asse II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Probenentnahmesystem zur radiologischen Emissionsüberwachung an der Schachtanlage Asse II
Zum Betreiben der Schachtanlage Asse II und zum dazugehörigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV (alte StrlSchV) soll das vorhandene Probenentnahmesystem zur Überwachung von an Schwebstoffen angelagerten radioaktiven Stoffen sowie gasförmigen radioaktiven Stoffen ertüchtigt werden.
Mit dem vorhandenen Probeentnahmesystem wird mittels eines Probenahmerechens direkt aus dem Fortluftstrom (s. ) eine Teilluftmenge abgenommen und verschiedenen Sammeleinrichtungen und Messgeräten zugeführt, welche sich in einem Messcontainer in unmittelbarer Nähe des Probenahmeortes befinden.
Gegenstand der Lieferung sind die Einrichtungen für die radiologische Emissionsüberwachung mit der Entnahme von Probeluft direkt aus dem Abwettertrum von Schacht Asse 2, gemäß R&I Fließbild /1/. Die Einrichtung wird in den Räumen der bereits neu gebauten Messstation sowie im Abwettertrum der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommen.
Schachtanlage Asse II, Am Walde 2, 38319 Remlingen
Das Probenentnahmesystem ist durch den Generalunternehmer (GU) mit allen erforderlichen Aggregaten und Messeinrichtungen funktionsfähig zu beschaffen, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören die verschiedenen Pakete der Leistungsbeschreibungen:
• Probenentnahmesystem (Hüllrohrsonde mit allen dazugehörigen Komponenten),
• Ersatz-Aerosolsammler,
• Alpha-Aerosol-Monitor, wie zum Beispiel Canberra iCam oder gleichwertig,
• Alpha-Beta-Aerosol-Monitor, wie zum Beispiel Berthold LB150 oder gleichwertig,
• Radonmonitor , (AlphaGuard, Fa. Saphymo),
• Steuerschrank mit Siemens PCS7 Technik,
• Datenerfassungssystem.
Vom aktuellen Bestand auf der Schachtanlage Asse II sind folgende Anlagen zu übernehmen:
• H-3/C-14-Sammelsystem (Fabrikat Bonnenberg und Drescher) • Kondensatsammler für H-3.
• Probeentnahmesystem für die Untersuchung von Luftproben auf Kr-85 Als Lieferanten für die aufgeführten Leistungsbeschreibungen sollen, wie oben als Beispiel genannt, vorzugsweise in der Kerntechnik betriebsbewährte und am Standort Asse bereits eingeführte Systeme gewählt werden. Der Einrichtungsplan /2/ ist ein Entwurf und dient orientierend als Grundlage für die Einrichtung der Messstation. Der GU erstellt einen endgültigen Einrichtungsplan zur Unterbringung aller Einrichtungen aus den einzelnen Leistungsbeschreibungen. Die aus dem aktuellen Bestand zu übernehmenden Anlagen (s. o.) sind in diesem Einrichtungsplan ebenfalls zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Baureifmachung und Erschließung erweiteres Betriebsgelände (Schacht Asse 5 + Parkplatz Ost)
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland