Fußwegreinigung und Winterdienst der Objekte Stadt Hameln Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2022-0180
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fußwegreinigung und Winterdienst der Objekte Stadt Hameln
Fußwegreinigung und Winterdienst der Objekte Stadt Hameln
Stadtgebiet
Stadt Hameln, Stadtgebiet
Die Stadt Hameln schreibt für 2023 die Fußwegreinigung und Winterdienst (insgesamt 3610qm) und Winterdienst (insgesamt 5439qm) an den Objekten der Stadt Hameln für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2025 aus.
Option: 2 malige Verlängerung um ein Jahr, Auftragsende 30.04.2027
Option: 2 malige Verlängerung um ein Jahr, Auftragsende 30.04.2027
Bezirk Ost
Stadt Hameln, Bezirk Ost
Die Stadt Hameln schreibt für 2023 die Fußwegreinigung und Winterdienst (insgesamt 3042qm) und Winterdienst (insgesamt 2488 qm) an den Objekten der Stadt Hameln für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2025 aus.
Option: 2 malige Verlängerung um ein Jahr, Auftragsende 30.04.2027
Option: 2 malige Verlängerung um ein Jahr, Auftragsende 30.04.2027
Bezirk West
Stadt Hameln, Bezirk West
Die Stadt Hameln schreibt für 2023 die Fußwegreinigung und Winterdienst (insgesamt 1098 qm) und Winterdienst (insgesamt 1457 qm) an den Objekten der Stadt Hameln für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2025 aus.
Option: 2 malige Verlängerung um ein Jahr, Auftragsende 30.04.2027
Option: 2 malige Verlängerung um ein Jahr, Auftragsende 30.04.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage Teilnahmebedingungen
Geschäftsjahren (Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben )
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular
124_LD Eigenerklärung zur Eignung) auf gesondertes Verlangen:
falls zutreffend Insolvenzplan
- Erklärung über die Höhe der Haftpflichtversicherung (Formular
"Erklärung Haftpflichtversicherung")
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
•bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR
•bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR
•bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR
•bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- EUR bei Schlüsselverlustschäden mindestens 50.000,- EUR
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder
Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen
Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Zusammenfassung und Preisblätter
- Erklärung über die Höhe der Haftpflichtversicherung, Unternehmensinformationen für statistische Zwecke
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-
2022-0180.
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen
Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160
GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html