Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems in Winsen (Luhe)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.winsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems in Winsen (Luhe)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems in Winsen (Luhe) für den Zeitraum 2022 – 2025

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34431000 Fahrräder ohne Motor
34430000 Fahrräder
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung:

Winsen (Luhe)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Öffentliche Fahrradvermietsysteme haben sich in den letzten Jahren zunehmend als wichtiges Element städtischer Radverkehrssysteme etabliert. WinsenRad leistet einen Beitrag zur angestrebten Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen und zur Stärkung des Umweltverbundes, d. h. der Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad und/oder den ÖPNV. Neben dem Vorteil eines zusätzlichen schnellen, bequemen und flexiblen sowie CO2-armen Elements im Mobilitätssystem erhöht ein öffentliches Fahrradvermietsystem die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fahrradverkehr. Als anzustrebende Erfolgsfaktoren gelten:

Wesentliche Leistungsansprüche an den zu vergebenden Auftrag sind:

• Ganzjährig und ganztägig hohe Qualität in Bezug auf die Wartung und Pflege von Stationen und Leihrädern, auf die Verfügbarkeit der Leihräder an den Stationen und im Gesamtsystem;

• Die Kundenbetreuung;

• Hohe Sichtbarkeit / Erkennbarkeit des Angebotes;

• Einfacher, schneller und benutzerfreundlicher Zugang zum System, sowohl bei der Registrierung als auch bei Entleihe und Rückgabe;

• Attraktives und kostengünstiges Tarifsystem;

• Etablierung des Namens bzw. der Marke „WinsenRad“;

• Die Bereitstellung von konventionell betriebenen Leihrädern, sowie der Betrieb und die Wartung (einschließlich Vertrieb, Umverteilungs-Logistik, Reparaturen,

Reinigung) des öffentlichen Fahrradvermietsystems;

• Die Bereitstellung technischer Lösungen für die Mietvorgänge, die (technische) Kundenbetreuung und ein Reporting für den Auftraggeber;

Die Stadt Winsen beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über den Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystem in Winsen für den Zeitraum von 2022 – 2025.

Zum Betriebsstart ist die Bereitstellung von 65 Fahrrädern vorgesehen. Der Auftraggeber hat die Option bis zu 40 weitere Fahrräder hinzuzubestellen.

Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat die einseitige Option zur Zubestellung von bis zu 40 weiteren Fahrrädern und 10 weiteren „WinsenRad-Stationen“. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

8 5 2 1 2 8 9 8

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 215-565969
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/01/2023

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