MHH - Wiederkehrende technische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/733/6161
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Wiederkehrende technische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt den Abschluss eines vierjährigen Vertrages über die Prüfleistungen an technischen Anlagen der Haustechnik durch für Niedersachsen benannte und zugelassene Überwachungsstellen. Mit diesem Vergabeverfahren sollen die wiederkehrenden technischen Prüfleistungen an Anlagen und Einrichtungen durch zugelassene Überwachungsstellen nach Landesbaurecht und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausgeschrieben und vergeben werden.
Medizinische Hochschule Hannover, GB III - Technik, Abteilung Technisches Gebäudemanagement Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
Da es sich um vorwiegend überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Abschnitt 5 des Geräte- und Produktsicher-heitsgesetzes (GPSG) handelt, stellt der Nachweis des Bieters, dass er eine gültige Akkreditierung als zugelassene Überwachungsstelle für die technischen Anlagen besitzt, ein Eignungskriterium für dieses Vergabeverfahren dar. Zugelassene Überwachungsstellen müssen die allgemeinen Anforderungen nach §17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und die besonderen Anforderungen nach §21 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen und als Bestandteil der Ausschreibung nachweisen.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Es ist keine Losbildung vorgesehen.
Die Laufzeit dieses Vertrag soll beginnen am 01.01.2023 und enden am 31.12.2026 und beträgt damit 4 Jahre.
Leistungsumfang
Für die MHH ist die Durchführung der technischen Prüfleistungen nach Landesbaurecht bzw. BetrSichV an folgenden technischen Anlagen erforderlich:
- Wiederkehrende technische Prüfung der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT),
- Wiederkehrende technische Prüfung der Brandschutzklappen (BSK),
- Wiederkehrende technische Prüfung der SV-Stromversorgung,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SiBe),
- Wiederkehrende technische Prüfung der Kräne und Hebezeuge,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Dampf- und Druckanlagen,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Tankanlagen,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und der natürlichen Rauch-abzugsanlagen-Anlagen (NRA)
- Wiederkehrende technische Prüfung der Brandmeldeanlagen (BMA),
- Wiederkehrende technische Prüfung der Aufzugsanlagen,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Sicherheitsstromversorgung (SV)-Aggregate,
- Wiederkehrende technische Prüfung Flurförderfahrzeuge,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Personensicherungsanlagen und der Sonderhebezeuge,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Stahlschornsteine.
- Wiederkehrende technische Prüfung der OP-Lichtanlagen.
Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2022/733/6161: MHH - Wiederkehrende technische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYWP7635TX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mh-hannover.de