22-0380 Entwässerungssystem u. Pflege tlw. Begrünter Aufenthaltsplattformen v. phaeno Reinigung und Pflege in den Jahren 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0380 Entwässerungssystem u. Pflege, Reinigung und Pflege in den Jahren 2023 und 2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0380 Entwässerungssystem u. Pflege tlw. Begrünter Aufenthaltsplattformen v. phaeno Reinigung und Pflege in den Jahren 2023 und 2024
Reinigung des über 1.000 m langen Entwässerungssystem sowie Pflege von 3 (insgesamt ca. 550m²) begrünten öffentlich begehbaren Aufenthaltsplattformen auf dem Vorplatz vom phaeno.
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38440 Wolfsburg
Pflege von 3 (insgesamt ca. 550m²) begrünten öffentlich begehbaren Aufenthaltsplattformen auf dem Vorplatz vom phaeno.
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38440 Wolfsburg
1. Schlitz- bzw. Kastenrinnen und Revisionsöffnungen
2. cone-Kastenrinnen u. Revisionsöffnungen
3. Rohrreinigung in Decke Tiefgarage u. Revisionsöffnungen
4. Hofeinläufe
5. Lichtschächte
6. Reinigung der Plattformen incl. Revisionsöffnungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsarbeiten
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflanzenpflege
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD26CHZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen