ÖPP-Projekt "Logistik GmbH" Referenznummer der Bekanntmachung: O022-22-001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://awb.grafschaft-bentheim.de/awb/index.php
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kreiseigene Gesellschaft einer Gebietskörperschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ÖPP-Projekt "Logistik GmbH"

Referenznummer der Bekanntmachung: O022-22-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AWG (Auftraggeber) ist eine Gesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim. Dieser ist mit seinem Abfallwirtschaftsbetrieb der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Abfallwirtschaft ist als ÖPP-Modell strukturiert. Teil des Modells ist die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH als gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft des Landkreises mit einem privaten Minderheitsgesellschafter. Die Logistik GmbH erbringt die Logistikleistungen in der Abfallwirtschaft gegenüber der AWG. Der Private Partner wird zugleich mit der Erbringung von Dienstleistungen an die Logistik GmbH im Rahmen sog. "integrierter Serviceverträge" (Fuhrleistungen, Platzbetrieb, Verwertung von Abfällen und Behältermanagement) beauftragt. Zum Ablauf der Vertragslaufzeiten für den bisherigen Privaten Partner soll die Beteiligung an der Logistik GmbH einschließlich der integrierten Serviceverträge neu vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
90511200 Einsammeln von Hausmüll
90511300 Müllsammlung
90511400 Altpapiersammlung
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Grafschaft Bentheim 48529 Nordhorn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung ist die Auswahl eines Privaten Partners als Minderheitsgesellschafter für die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH und zugleich als Auftragnehmer dieser Logistik GmbH im Bereich Fuhrleistungen, Platzbetrieb, Verwertung von Abfällen und Behältermanagement.

Die AWG als zentrale Schaltstelle der Abfallwirtschaft im Landkreis beauftragt die Logistik GmbH mit den erforderlichen Logistik-Leistungen. Dieses Vertragsverhältnis zwischen der AWG und der Logistik GmbH wird in dem Gesamtvertrag über Logistikleistungen in der Abfallwirtschaft ("Gesamtvertrag Logistik") geregelt.

Die Logistik GmbH ist als gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft ausgestaltet. Mehrheitsgesellschafter ist die AWG. Als Minderheitsgesellschafter wird ein Privater Partner beteiligt, der über die Beteiligung an der Gesellschaft und die Entsendung eines Geschäftsführers insbesondere sein Know-How als erfahrenes Abfallwirtschaftsunternehmen in die Logistik GmbH einbringt.

Soweit die Logistik GmbH die gegenüber der AWG geschuldeten Logistik-Leistungen nicht selbst erbringt, werden diese Leistungen über Dienstleistungsverträge bezogen. Die prägenden Dienstleistungen für die Logistik sollen hierbei ebenfalls von dem Privaten Partner bezogen werden. Hierbei handelt es sich um die Fuhrleistungen einschließlich der Tourendisposition, den Platzbetrieb, die Abfallverwertung und das Behältermanagement. Für diese Leistungsbereiche bestehen jeweils gesonderte Dienstleistungsverträge, die zwischen der Logistik GmbH und dem Privaten Partner abgeschlossen werden. Diese Dienstleistungsverträge werden im Rahmen der hier ausgeschriebenen Vergabe mitvergeben, um die Einheitlichkeit der Leistungsbeziehungen zwischen der Abfallwirtschaft des Kreises und dem Privaten Partner sicherzustellen, und daher als "integrierte Serviceverträge" bezeichnet.

Dieses Gesamtkonstrukt des Zusammenwirkens zwischen der Abfallwirtschaft des Kreises und dem Privaten Partner soll dazu beitragen, die Abfalllogistik als wesentlicher Bestandteil der Abfallwirtschaft durch die Bündelung von privatem und öffentlichem Know-How und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Nutzung der jeweils vorhandenen Stärken so zu gestalten, dass sie insgesamt höchsten Ansprüchen an eine nachhaltige, klima- und umweltfreundliche Abfallwirtschaft bei gleichzeitiger Gebührenstabilität für die Bevölkerung genügt.

Die weiteren Vertragsziele des Auftraggebers ergeben sich im Einzelnen aus dem Gesamtvertrag Logistik (dort insbesondere § 3) sowie aus den integrierten Serviceverträgen einschließlich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 250
Qualitätskriterium - Name: Gewinn / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 700.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-143301
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe STENAU Städtereinigung GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben unter Ziff. II.1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYHM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneberg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/01/2023

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