FW Schöningen Hubarbeitsbühne - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöningen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 38364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schoeningen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Schöningen Hubarbeitsbühne - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Die Stadt Schöningen beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr eine Hubarbeitsbühne (HAB) in Anlehnung an die DIN EN 1777 und DIN 14701-1 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version zu beschaffen. Dabei muss ein Niederflurfahrzeug als Trägerfahrzeug eingesetzt werden. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/1), die max. Arbeitshöhe soll der Norm-Rettungshöhe einer DLK 23/12 entsprechen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Sschöningen
Die Beschaffung erfolgt in einem Los. Alle Bedingungen gem. den aufgeführten Unterlagen.
Angebotspreise sind Festpreise, alle Nebenkosten sind in den Gesamtendpreis einzurechnen. Die Gesamtendpreise der Lose sind als Bruttoendpreis inklusive aller aufgeführten Positionen anzugeben. Dieser geht in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht mit zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Einzelpreis der Option einkalkuliert, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten. Bei der Nichtbeauftragung einzelner Bedarfspositionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um die jeweils an der Position angegeben Nettopreis der Position gekürzt und die Umsatzsteuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
Die Angabe unter II.2.7 ist als maximaler Richtwert zu verstehen, die Lieferung hat bis 31.12.2024 zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.