Reinigungs- und Hygienematerialien Referenznummer der Bekanntmachung: 27-02-2022/057
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs- und Hygienematerialien
Der Landkreis Peine beabsichtigt, für die Beschaffung von Sanitär-Verbrauchsmaterial, Reini-gungsmitteln und Zubehör für seine Gebäude eine Rahmenvereinbarung mit geeigneten und leistungsfähigen Anbietern abzuschließen.
Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach Maßgabe der Verordnung über die Vergabe öf-fentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Diese ist den Vergabeunterlagen nicht beige-fügt, kann jedoch jederzeit bei der Vergabestelle des Auftraggebers angefordert werden.
Die Vergabe erfolgt in Aufteilung nach Losen wie folgt:
Los 1: Lieferung von Hygieneprodukten
Los 2: Lieferung von Reinigungschemie und sonstigen Produkten
Lieferung von Hygieneprodukten
Lieferung von Hygieneprodukten
Lieferung von Reinigungschemie und sonstigen Produkten
Lieferung von Reinigungschemie und sonstigen Produkten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Hygieneprodukten
Ort: Hannover-Langenhagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Reinigungschemie und sonstigen Produkten
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Adressen der Liegenschaften und Lieferorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.